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Energie & Management > Nordrhein-Westfalen - Solarstrom vom Schlossdach nun an Rhein und Ruhr möglich
Quelle: Fotolia / vege
Nordrhein-Westfalen

Solarstrom vom Schlossdach nun an Rhein und Ruhr möglich

Solarmodule auf dem Schlossdach: Das könnte in Nordrhein-Westfalen künftig kein ungewöhnlicher Anblick mehr sein. CDU und FDP haben dafür per Gesetzesänderung den Weg frei gemacht.
Bauliche Veränderungen an Denkmälern unterlagen in Nordrhein-Westfalen mehr als 40 Jahre lang starken Beschränkungen. Jetzt hat die schwarz-gelbe Landesregierung in einer ihrer letzten Amtshandlungen vor der Landtagswahl im Mai das Denkmalschutzgesetz geändert. Dadurch können zum Beispiel auch Burgdamen und Schloßherren Sonnenstrom von ihren Dächern ernten.

Selten in der dieser Legislaturperiode erhielten CDU und FDP Applaus von der Ökobranchen-Vereinigung. Jetzt aber lobte der Vorsitzende des Landesverbands Erneuerbare Energien (LEE NRW), Reiner Priggen, die Koalitionsentscheidung vom 6. April ausdrücklich als „guten Tag für die erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen“.

Branchenverband erleichtert über das Aus für "pauschale Ablehnung"

Laut Priggen habe der Denkmalschutz nun geringere Möglichkeit zur pauschalen Ablehnung von Erneuerbaren-Projekten im direkten Umfeld von Denkmälern. Die Solarenergie werde dadurch besonders profitieren, schließlich gebe es in NRW mehr als 80.000 geschützte Baudenkmäler, von denen 80 % sich in Privatbesitz befänden. Hier eröffneten sich nun Möglichkeiten für Solarkraft, Solarthermie und denkmalangepasste energetische Sanierung, um die Denkmäler wirtschaftlich zu betreiben und zu erhalten.

Neben Organisationen des Denkmalschutzes hatte auch die Opposition im Düsseldorfer Landtag die Gesetzesänderung abgelehnt. Dabei kritisierte der ehemalige NRW-Umweltminister Johannes Remmel für die Grünen allerdings eher das Prozedere denn den Inhalt. „Solch eine wichtige Frage sollte besser fraktionsübergreifend gelöst werden“, sagte er.

Auch der Zeitpunkt erzeugte Unmut. Priggen verwies darauf, dass die Koalition die gesamte Legislaturperiode für das bereits nach Amtsübernahme im Jahr 2017 angekündigte Vorhaben gebraucht habe. Christian Untrieser, Experte für Wirtschaft, Energie und Landesplanung der CDU-Fraktion, gab Priggen Recht: „Das hätten wir schneller hinbekommen können“, sagte er im Rahmen einer Diskussionsrunde des LEE NRW in Düsseldorf.

Am 1. Juni tritt das neue Gesetz in Kraft, das auch die Zuständigkeiten ändert. Die Kommunen sind nun vorrangig für Veränderungen an Baudenkmälern zu beteiligen, bisher lag die Entscheidungsgewalt bei den Fachämtern der Landschaftsverbände. Grundsätzlich sind in NRW ab Juni bauliche Veränderungen zur Barrierefreiheit, Reparaturmaßnahmen sowie energetische Verbesserungen bis hin zur Nutzung erneuerbarer Energien leichter möglich.

Donnerstag, 7.04.2022, 14:24 Uhr
Volker Stephan
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Nordrhein-Westfalen
Solarstrom vom Schlossdach nun an Rhein und Ruhr möglich
Solarmodule auf dem Schlossdach: Das könnte in Nordrhein-Westfalen künftig kein ungewöhnlicher Anblick mehr sein. CDU und FDP haben dafür per Gesetzesänderung den Weg frei gemacht.
Bauliche Veränderungen an Denkmälern unterlagen in Nordrhein-Westfalen mehr als 40 Jahre lang starken Beschränkungen. Jetzt hat die schwarz-gelbe Landesregierung in einer ihrer letzten Amtshandlungen vor der Landtagswahl im Mai das Denkmalschutzgesetz geändert. Dadurch können zum Beispiel auch Burgdamen und Schloßherren Sonnenstrom von ihren Dächern ernten.

Selten in der dieser Legislaturperiode erhielten CDU und FDP Applaus von der Ökobranchen-Vereinigung. Jetzt aber lobte der Vorsitzende des Landesverbands Erneuerbare Energien (LEE NRW), Reiner Priggen, die Koalitionsentscheidung vom 6. April ausdrücklich als „guten Tag für die erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen“.

Branchenverband erleichtert über das Aus für "pauschale Ablehnung"

Laut Priggen habe der Denkmalschutz nun geringere Möglichkeit zur pauschalen Ablehnung von Erneuerbaren-Projekten im direkten Umfeld von Denkmälern. Die Solarenergie werde dadurch besonders profitieren, schließlich gebe es in NRW mehr als 80.000 geschützte Baudenkmäler, von denen 80 % sich in Privatbesitz befänden. Hier eröffneten sich nun Möglichkeiten für Solarkraft, Solarthermie und denkmalangepasste energetische Sanierung, um die Denkmäler wirtschaftlich zu betreiben und zu erhalten.

Neben Organisationen des Denkmalschutzes hatte auch die Opposition im Düsseldorfer Landtag die Gesetzesänderung abgelehnt. Dabei kritisierte der ehemalige NRW-Umweltminister Johannes Remmel für die Grünen allerdings eher das Prozedere denn den Inhalt. „Solch eine wichtige Frage sollte besser fraktionsübergreifend gelöst werden“, sagte er.

Auch der Zeitpunkt erzeugte Unmut. Priggen verwies darauf, dass die Koalition die gesamte Legislaturperiode für das bereits nach Amtsübernahme im Jahr 2017 angekündigte Vorhaben gebraucht habe. Christian Untrieser, Experte für Wirtschaft, Energie und Landesplanung der CDU-Fraktion, gab Priggen Recht: „Das hätten wir schneller hinbekommen können“, sagte er im Rahmen einer Diskussionsrunde des LEE NRW in Düsseldorf.

Am 1. Juni tritt das neue Gesetz in Kraft, das auch die Zuständigkeiten ändert. Die Kommunen sind nun vorrangig für Veränderungen an Baudenkmälern zu beteiligen, bisher lag die Entscheidungsgewalt bei den Fachämtern der Landschaftsverbände. Grundsätzlich sind in NRW ab Juni bauliche Veränderungen zur Barrierefreiheit, Reparaturmaßnahmen sowie energetische Verbesserungen bis hin zur Nutzung erneuerbarer Energien leichter möglich.

Donnerstag, 7.04.2022, 14:24 Uhr
Volker Stephan

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