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Energie & Management > Photovoltaik - Solarpflicht zum Jahreswechsel
Quelle: Shutterstock / THANIT PKC
Photovoltaik

Solarpflicht zum Jahreswechsel

Bereits vom 1. Januar an gilt in Baden-Württemberg eine Photovoltaik-Pflicht. Auch in anderen Bundesländern wird sie kommen.
„Bis zum Jahr 2040 will Baden-Württemberg klimaneutral sein – fünf Jahre früher als der Bund. Die Photovoltaik ist neben der Windenergie ein wesentlicher Bestandteil, um die erneuerbaren Energien auszubauen, Versorgungssicherheit zu schaffen und um unsere Klimaschutzziele zu erreichen.“ Die erklärte Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) in einer Mitteilung vom 30. Dezember zur Photovoltaik-Pflicht, die 2022 in mehreren Stufen im Südwesten Deutschlands startet.

Bereits vom 1. Januar an gilt in Baden-Württemberg die PV-Pflicht für neue Nicht-Wohngebäude und größere Parkplätze ab 35 Stellplätzen. Die im Herbst vom Land verabschiedete Novelle des Klimaschutzgesetzes sieht dann die PV-Pflicht vom 1. Mai 2022 an auf allen Neubauten (zusätzlich auch Wohngebäude) vor, bevor sie von 1. Januar 2023 auch auf Dachsanierungen im Gebäudebestand erweitert wird. Im Juli 2021 − zwei Monate nach ihrem Start – hatte die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg ein neues Klimaschutzgesetz mit einer Solarpflicht vorgelegt.

Walker betont die Notwendigkeit der PV-Pflicht: „Der Klimawandel macht an keiner Grenze halt. Wir alle müssen ein Interesse daran haben, den CO2-Ausstoß zu begrenzen. Nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung wird es uns gelingen, die Klimakrise zu stoppen. Vorrangiges Ziel ist dabei der schnelle Ausstieg aus den fossilen Energieträgern und der massive Ausbau der erneuerbaren Energien.“ Die Ministerin betont dabei, dass das „kleine Kraftwerk auf dem Dach“ nicht nur dem Klima hilft, sondern am Ende noch Geld spart. Denn der gewonnene Strom aus Sonnenenergie kann selbst verwendet oder verkauft werden.

Auch andere Bundesländer ziehen nach

Auch andere Bundesländer werden eine Solarpflicht einführen: Von 2023 an sind in Rheinland-Pfalz Sonnenkraftwerke auf Neubauten von Gewerbe-Immobilien obligatorisch, deren Nutzfläche oberhalb von 100 Quadratmeter liegt. Dazu sind auch auf überdachten Parkplätzen Solarmodule anzubringen, sofern sie über mindestens 50 Stellplätze verfügen. Das hat Rheinland-Pfalz im Herbst 2021 beschlossen.

Zuvor hatte etwa auch schon Berlin für Neubauten von 2023 an eine Solarpflicht eingeführt. Schleswig-Holstein beschränkt die Notwendigkeit, Neubauten mit Solaranlagen ab 2022 auszustatten, auf Neubauten von gewerblichen Gebäuden beziehungsweise bei Dachsanierungen. Der Stadtstaat Hamburg schließt bei seiner Solarpflicht sämtliche Neubauten ein, hat bei Sanierungsfällen das Startdatum aber auf 2025 verschoben.

Mit der neuen Bundesregierung kommt nun auch auf Bundesebene Bewegung: Die Ampel-Koalition will die erneuerbare Energieerzeugung massiv ausbauen. Damit soll Ökostrom bis 2030 einen Anteil von 80 % im Strommix erreichen. Gegenwärtig liegt er bei knapp 50 %. Gelingen soll das mit schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren und einer Solarpflicht. Laut dem Koalitionsvertrag sollen künftig alle geeigneten Dachflächen für Solarenergie genutzt werden. „Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden“. Auch Agri- und Floating-PV soll verstärkt ermöglicht werden. Die neue Bundesregierung hat sich das Ziel von 200.000 MW an Photovoltaik bis 2030 gesetzt.

Bei der Photovoltaik ist 2021 bisher laut der IWR-Auswertung eine Leistung von 5.200 MW neu in Betrieb gegangen − ein ähnlicher Wert wie 2020. Zum Vergleich: Im Rekordjahr 2012 hatte die Photovoltaik-Zubauleistung (brutto) die 8.000 MW übertroffen. Die installierte PV-Gesamtleistung klettert Ende 2021 damit auf knapp 60.000 MW. Mit 28 % entfällt der Löwenanteil des Zubaus erneut auf Bayern. Dahinter folgen mit weitem Abstand Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.

Erstmals in diesem Jahr sinkt zugleich zum Abschluss die Leistung geförderter PV-Anlagen, wenn auch leicht, und zwar vom bisherigen Rekordwert von 18.620 MW um 36 MW. Das geht aus den Direktvermarktungszahlen hervor, die von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht werden. Offenbar gab es eine Verschiebung zur ungeförderten Variante: Sie stieg erstmals über 2.000 MW, nämlich um 26 % oder 423 MW auf 2.047 MW. Dies deutet darauf hin, dass zumindest ein Teil davon zu Anlagen gehört, die nach 20 Jahren aus der Förderung gefallen sind (Ü20-Anlagen).

Donnerstag, 30.12.2021, 13:15 Uhr
Heidi Roider
Energie & Management > Photovoltaik - Solarpflicht zum Jahreswechsel
Quelle: Shutterstock / THANIT PKC
Photovoltaik
Solarpflicht zum Jahreswechsel
Bereits vom 1. Januar an gilt in Baden-Württemberg eine Photovoltaik-Pflicht. Auch in anderen Bundesländern wird sie kommen.
„Bis zum Jahr 2040 will Baden-Württemberg klimaneutral sein – fünf Jahre früher als der Bund. Die Photovoltaik ist neben der Windenergie ein wesentlicher Bestandteil, um die erneuerbaren Energien auszubauen, Versorgungssicherheit zu schaffen und um unsere Klimaschutzziele zu erreichen.“ Die erklärte Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) in einer Mitteilung vom 30. Dezember zur Photovoltaik-Pflicht, die 2022 in mehreren Stufen im Südwesten Deutschlands startet.

Bereits vom 1. Januar an gilt in Baden-Württemberg die PV-Pflicht für neue Nicht-Wohngebäude und größere Parkplätze ab 35 Stellplätzen. Die im Herbst vom Land verabschiedete Novelle des Klimaschutzgesetzes sieht dann die PV-Pflicht vom 1. Mai 2022 an auf allen Neubauten (zusätzlich auch Wohngebäude) vor, bevor sie von 1. Januar 2023 auch auf Dachsanierungen im Gebäudebestand erweitert wird. Im Juli 2021 − zwei Monate nach ihrem Start – hatte die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg ein neues Klimaschutzgesetz mit einer Solarpflicht vorgelegt.

Walker betont die Notwendigkeit der PV-Pflicht: „Der Klimawandel macht an keiner Grenze halt. Wir alle müssen ein Interesse daran haben, den CO2-Ausstoß zu begrenzen. Nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung wird es uns gelingen, die Klimakrise zu stoppen. Vorrangiges Ziel ist dabei der schnelle Ausstieg aus den fossilen Energieträgern und der massive Ausbau der erneuerbaren Energien.“ Die Ministerin betont dabei, dass das „kleine Kraftwerk auf dem Dach“ nicht nur dem Klima hilft, sondern am Ende noch Geld spart. Denn der gewonnene Strom aus Sonnenenergie kann selbst verwendet oder verkauft werden.

Auch andere Bundesländer ziehen nach

Auch andere Bundesländer werden eine Solarpflicht einführen: Von 2023 an sind in Rheinland-Pfalz Sonnenkraftwerke auf Neubauten von Gewerbe-Immobilien obligatorisch, deren Nutzfläche oberhalb von 100 Quadratmeter liegt. Dazu sind auch auf überdachten Parkplätzen Solarmodule anzubringen, sofern sie über mindestens 50 Stellplätze verfügen. Das hat Rheinland-Pfalz im Herbst 2021 beschlossen.

Zuvor hatte etwa auch schon Berlin für Neubauten von 2023 an eine Solarpflicht eingeführt. Schleswig-Holstein beschränkt die Notwendigkeit, Neubauten mit Solaranlagen ab 2022 auszustatten, auf Neubauten von gewerblichen Gebäuden beziehungsweise bei Dachsanierungen. Der Stadtstaat Hamburg schließt bei seiner Solarpflicht sämtliche Neubauten ein, hat bei Sanierungsfällen das Startdatum aber auf 2025 verschoben.

Mit der neuen Bundesregierung kommt nun auch auf Bundesebene Bewegung: Die Ampel-Koalition will die erneuerbare Energieerzeugung massiv ausbauen. Damit soll Ökostrom bis 2030 einen Anteil von 80 % im Strommix erreichen. Gegenwärtig liegt er bei knapp 50 %. Gelingen soll das mit schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren und einer Solarpflicht. Laut dem Koalitionsvertrag sollen künftig alle geeigneten Dachflächen für Solarenergie genutzt werden. „Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden“. Auch Agri- und Floating-PV soll verstärkt ermöglicht werden. Die neue Bundesregierung hat sich das Ziel von 200.000 MW an Photovoltaik bis 2030 gesetzt.

Bei der Photovoltaik ist 2021 bisher laut der IWR-Auswertung eine Leistung von 5.200 MW neu in Betrieb gegangen − ein ähnlicher Wert wie 2020. Zum Vergleich: Im Rekordjahr 2012 hatte die Photovoltaik-Zubauleistung (brutto) die 8.000 MW übertroffen. Die installierte PV-Gesamtleistung klettert Ende 2021 damit auf knapp 60.000 MW. Mit 28 % entfällt der Löwenanteil des Zubaus erneut auf Bayern. Dahinter folgen mit weitem Abstand Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.

Erstmals in diesem Jahr sinkt zugleich zum Abschluss die Leistung geförderter PV-Anlagen, wenn auch leicht, und zwar vom bisherigen Rekordwert von 18.620 MW um 36 MW. Das geht aus den Direktvermarktungszahlen hervor, die von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht werden. Offenbar gab es eine Verschiebung zur ungeförderten Variante: Sie stieg erstmals über 2.000 MW, nämlich um 26 % oder 423 MW auf 2.047 MW. Dies deutet darauf hin, dass zumindest ein Teil davon zu Anlagen gehört, die nach 20 Jahren aus der Förderung gefallen sind (Ü20-Anlagen).

Donnerstag, 30.12.2021, 13:15 Uhr
Heidi Roider

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