Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 29. Juni das im Vermittlungsausschuss erzielte Ergebnis zur Kürzung der Solarförderung gebilligt.
Damit kann die Förderkürzung rückwirkend zum 1. April in Kraft treten. Die Kürzung der Solarförderung wird weitaus weniger drastisch ausfallen als zuvor geplant. Allerdings soll zunächst das der EU-Kommission gemeldete Ziel, bis 2020 insgesamt 52 GW installierte Leistung zu erreichen, als Obergrenze für die geförderte Photovoltaik-Menge gelten. Der aktuelle Ausbaukorridor von 2 500 bis 3 500
Freitag, 29.06.2012, 13:40 Uhr
Andreas Kögler
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