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Sogenannte Solardächer dürfen nicht die Nachbarn blenden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Ein Kläger hatte die Blendwirkung der Photovoltaikanlage auf dem Dach des Nachbarhauses beanstandet. Deren Eigentümer muss nun für Abhilfe sorgen (OLG Düsseldorf I-9 U 35/17). In erster Instanz hatte er sich noch mit dem Argument durchsetzen können, dass die Solaranlage immerhin staatlich gefördert werde und somit erwünscht sei. Daher müsse der Nachbar sie dulden - auch die dadurch verursachte una
Mittwoch, 2.08.2017, 14:35 Uhr
dpa
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