Wo Strom fließt, fließt Geld und wo Geld fließt, will der Staat seinen Teil.
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben sich jüngst mit der Frage beschäftigt, ob das Betreiben einer Photovoltaikanlage durch ansonsten nicht unternehmerisch tätige Personen eine unternehmerische Tätigkeit darstellt und kamen dabei - nicht verwunderlich - zu dem Urteil, dass sie dann besteuern, wenn es ein Geschäft ist.Folgendes gilt: Steht beim Erwerb der Anlage durch ent
Freitag, 7.09.2001, 15:45 Uhr
Hans-Klaus Braunsperger
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