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Energie & Management > Regenerative - Solar boomt, Biomasse verliert deutlich
Quelle: Fotolia / Jürgen Fälchle
Regenerative

Solar boomt, Biomasse verliert deutlich

Die technologiespezifische Solarausschreibung, etwa für Freiflächenanlagen, vom März ist überzeichnet. Bei der Biomasse war diese Runde hingegen deutlich unterzeichnet.
Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse vom 1. März der technologiespezifischen Ausschreibungen für Solarenergie des sogenannten ersten Segments und Biomasseanlagen bekanntgegeben. Bei der Solarausschreibung des ersten Segments handelt es sich um Freiflächenanlagen und um Solaranlagen die auf, an oder in baulichen Anlagen errichtet werden, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind.

Zum Gebotstermin 1. März ist trotz der deutlichen Anhebung des Ausschreibungsvolumens bei diesen Solaranlagen diese Runde erneut überzeichnet, wie die Behörde am 12. April mitteilte. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 1.108 MW wurden 209 Gebote mit einem Volumen von 1.116 MW eingereicht. 201 Gebote mit einem Umfang von 1.084 MW konnten demnach bezuschlagt werden.

Regional betrachtet entfällt das weitaus größte bezuschlagte Volumen auf Gebote mit Standorten in Bayern (488 MW, 106 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Rheinland-Pfalz (223 MW, 19 Gebote), Mecklenburg-Vorpommern (67 MW, 10 Zuschläge) und dem Saarland (66 MW, 16 Zuschläge). Die meisten Zuschläge für Acker- oder Grünlandflächen gingen an Gebote für Flächen in Bayern.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,05 Ct/kWh und 5,55 Ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 5,19 Ct/kWh und damit über dem Wert der Vorrunde (5,00 Ct/kWh). Acht Gebote wurden aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen.

Bei der Ausschreibung für Biomasseanlagen zeigt sich ein anderes Bild: Es wurden 76 Gebote mit einem Volumen von 81 MW eingereicht. Diese Runde war mit einem Volumen von 275 MW damit erneut sehr deutlich unterzeichnet.

Insgesamt waren 56 Gebote mit einem Volumen von 68 MW erfolgreich. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen zwischen 12,18 Ct/kWh und 18,00 Ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 15,75 Ct/kWh und ist verglichen mit den Vorrunden deutlich gefallen, teilte die Behörde dazu weiter mit.

Aufgrund der Unterzeichnung fand erneut die durch das EEG 2021 eingeführte Mengensteuerung für Biomasseanlagen Anwendung, teilte die Bundesnetzagentur weiter mit. Dafür wurden zunächst die Gebote von Neu- und Bestandsanlagen separiert und auf ihre Zulässigkeit geprüft. Ein Gebot musste aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden. Anschließend wurde das Zuschlagsvolumen jeweils auf 80 % des Volumens der zugelassenen Gebote für Neu- und Bestandsanlagen gekürzt.

Der Biogasrat mahnte aufgrund der unterzeichneten Ausschreibung schnelles Handeln der Bundesregierung an. "Ohne die entschiedene Intervention der Abgeordneten des Bundestages bei der Novellierung des EEG 2023 für die künftige Nutzung der Bioenergie werden perspektivisch nicht nur rund 44 Terawattstunden gesicherte, heimische erneuerbare Stromerzeugung aus Biomasse in Deutschland, sondern auch mehr als 13,3 Terawattstunden heimische erneuerbare Wärme aus Biogasanlagen verloren gehen", sagte Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrates, am 12. April.

Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des ersten Segments findet am 1. Juni und für Biomasseanlagen am 1. September statt.

Dienstag, 12.04.2022, 13:43 Uhr
Heidi Roider
Energie & Management > Regenerative - Solar boomt, Biomasse verliert deutlich
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Regenerative
Solar boomt, Biomasse verliert deutlich
Die technologiespezifische Solarausschreibung, etwa für Freiflächenanlagen, vom März ist überzeichnet. Bei der Biomasse war diese Runde hingegen deutlich unterzeichnet.
Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse vom 1. März der technologiespezifischen Ausschreibungen für Solarenergie des sogenannten ersten Segments und Biomasseanlagen bekanntgegeben. Bei der Solarausschreibung des ersten Segments handelt es sich um Freiflächenanlagen und um Solaranlagen die auf, an oder in baulichen Anlagen errichtet werden, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind.

Zum Gebotstermin 1. März ist trotz der deutlichen Anhebung des Ausschreibungsvolumens bei diesen Solaranlagen diese Runde erneut überzeichnet, wie die Behörde am 12. April mitteilte. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 1.108 MW wurden 209 Gebote mit einem Volumen von 1.116 MW eingereicht. 201 Gebote mit einem Umfang von 1.084 MW konnten demnach bezuschlagt werden.

Regional betrachtet entfällt das weitaus größte bezuschlagte Volumen auf Gebote mit Standorten in Bayern (488 MW, 106 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Rheinland-Pfalz (223 MW, 19 Gebote), Mecklenburg-Vorpommern (67 MW, 10 Zuschläge) und dem Saarland (66 MW, 16 Zuschläge). Die meisten Zuschläge für Acker- oder Grünlandflächen gingen an Gebote für Flächen in Bayern.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,05 Ct/kWh und 5,55 Ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 5,19 Ct/kWh und damit über dem Wert der Vorrunde (5,00 Ct/kWh). Acht Gebote wurden aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen.

Bei der Ausschreibung für Biomasseanlagen zeigt sich ein anderes Bild: Es wurden 76 Gebote mit einem Volumen von 81 MW eingereicht. Diese Runde war mit einem Volumen von 275 MW damit erneut sehr deutlich unterzeichnet.

Insgesamt waren 56 Gebote mit einem Volumen von 68 MW erfolgreich. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen zwischen 12,18 Ct/kWh und 18,00 Ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 15,75 Ct/kWh und ist verglichen mit den Vorrunden deutlich gefallen, teilte die Behörde dazu weiter mit.

Aufgrund der Unterzeichnung fand erneut die durch das EEG 2021 eingeführte Mengensteuerung für Biomasseanlagen Anwendung, teilte die Bundesnetzagentur weiter mit. Dafür wurden zunächst die Gebote von Neu- und Bestandsanlagen separiert und auf ihre Zulässigkeit geprüft. Ein Gebot musste aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden. Anschließend wurde das Zuschlagsvolumen jeweils auf 80 % des Volumens der zugelassenen Gebote für Neu- und Bestandsanlagen gekürzt.

Der Biogasrat mahnte aufgrund der unterzeichneten Ausschreibung schnelles Handeln der Bundesregierung an. "Ohne die entschiedene Intervention der Abgeordneten des Bundestages bei der Novellierung des EEG 2023 für die künftige Nutzung der Bioenergie werden perspektivisch nicht nur rund 44 Terawattstunden gesicherte, heimische erneuerbare Stromerzeugung aus Biomasse in Deutschland, sondern auch mehr als 13,3 Terawattstunden heimische erneuerbare Wärme aus Biogasanlagen verloren gehen", sagte Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrates, am 12. April.

Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des ersten Segments findet am 1. Juni und für Biomasseanlagen am 1. September statt.

Dienstag, 12.04.2022, 13:43 Uhr
Heidi Roider

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