Die Koalitionsfraktionen wollen elektronische Messgeräte in Deutschland schneller zum Einsatz bringen.
Der verabschiedete Gesetzentwurf für das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht im § 21c vor, dass Letztverbrauchern mit einem Jahresverbrauch von über 6 000 kWh und „Anlagenbetreiber nach dem EEG oder KWKG bei Neuanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt" elektronische Messgeräte einbauen müssen, „soweit dies technisch möglich ist". Technisch möglich ist der E
Montag, 4.07.2011, 15:51 Uhr
Armin Müller
© 2024 Energie & Management GmbH