Ein Spitzengespräch zwischen Bundeswirtschaftsminister Werner Müller und Bundesumweltminister Jürgen Trittin am 14. August machte den Weg frei: Am nächsten Tag konnte das Bundeskabinett – auch ohne die ruhige Hand des im Osten reisenden Bundeskanzlers – den Entwurf eines Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung absegnen. Damit wird aber nur eine sehr eingeschränkte KWK-Förderung erreicht.
Mit dem neuen KWK-Gesetz wird die am 25. Juni paraphierte Vereinbarung der Bundesregierung mit der deutschen Wirtschaft umgesetzt. In einer Kombination aus freiwilligen Selbstverpflichtung und gesetzlicher Förderung soll bis 2010 eine zusätzliche Minderung des CO2-Ausstosses um 45 Mio. t/a erreicht werden. Der Erhalt, die Modernisierung und der Ausbau von KWK-Anlagen sollen gegenüber dem Basisj
Montag, 20.08.2001, 09:32 Uhr
Jan Mühlstein
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