Bild: Fotolia.com, Dreaming Andy
Was Netzbetreiber bei der Einrichtung eines Informationssicherheits-Managementsystems beachten sollten, schildert Joachim Cramer*.
Am 12. Juni hat das Parlament das lang diskutierte IT-Sicherheitsgesetz verabschiedet. Danach wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) einen Katalog von IT-Sicherheitsanforderungen für Betreiber von Energienetzen mit weitreichenden Vorgaben veröffentlichen. Die erhöhten Sicherheitsanforderungen zwingen Energieversorger zu besonderen Maßnahmen, wie etwa die Einführung eines Informationssicherheitsmanage
Donnerstag, 25.06.2015, 09:20 Uhr
Redaktion
© 2024 Energie & Management GmbH