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Die europäische Remit-Verordnung bringt für Versorger und Energiehändler neue Vorgaben und Informationspflichten. Wie sich die Stadtwerke darauf vorbereiten können, erläutern Dennis Nenzel und Helmut Stocker*.
Seit 2011 erweitert die Remit (Regulation on wholesale Energy Market Integrity and Transparency, EU-Verordnung Nr. 1227/2011) das Bestreben um Transparenz und Stabilität im Strom- und Gasmarkt. Das europaweit anzuwendende Regelwerk richtet sich gegen Marktmissbrauch im Energiegroßhandelsmarkt. Vor allem durch weitreichende Meldepflichten soll die Transparenz über Handelsgeschäfte hergestellt werde
Dienstag, 9.07.2013, 11:35 Uhr
Redaktion
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