Noch bevor die Preiserhöhungen am 1. Januar in Kraft treten, hat die Schweizer Landesregierung im Wesentlichen in vier Punkten die Verordnung zum Stromversorgungsgesetz (StromVV) abgeändert.
Damit sollen die von den rund 850 Endverteilern angekündigten Tariferhöhungen mindestens halbiert werden, teilte der Bundesrat am 5. Dezember mit. Nach dem Willen der Landesregierung darf die nationale Stromnetzgesellschaft Swissgrid für eine Übergangsfrist von fünf Jahren für allgemeine Systemdienstleistungen nicht mehr als 0,4 Rappen pro Kilowattstunde (0,026 Ct./kWh) berechnen. Swissgrid hatte
Montag, 8.12.2008, 13:49 Uhr
Marc Gusewski
© 2024 Energie & Management GmbH