Durch den Einspruch wollte die Thermoselect S. A., Locarno, die vom Kanton Tessin initiierte öffentliche Ausschreibung für den Bau einer Kehrrichtverbrennungsanlage in Giubiasco verhindern.
Thermoselect begründete den Einspruch damit, dass 1997 die Konzession für eine 20jährige Weiterverarbeitung von Abfall von der Tessiner Regierung erteilt wurde.Durch den Entscheid des Bundesgerichts werde der Regierung ermöglicht, den Auftrag für die 200 Mio. Franken teure Anlage wie geplant neu auszuschreiben, so das Tessiner Umwelt-Departem
Montag, 9.07.2001, 12:10 Uhr
Dietmar Graf
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