Der Schweizer Bundesrat hat den Entwurf für ein neues Kernenergiegesetz (KEG) verabschiedet.
Er hält an der Option auf Kernenergie fest, ohne den Betrieb der fünf Schweizer Kernkraftwerke zu befristen. Der Entwurf enthält ein Verbot der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente und Vorschriften zur Entsorgung radioaktiver Abfälle. Für den Fall, dass neue Kernkraftwerke gebaut werden, unterstehen sie einem fakultativen Referendum. Damit kommt der Bundesrat mehreren Initiativen entgegen
Mittwoch, 28.02.2001, 16:00 Uhr
Angelika Riedel
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