Die Schweizer Wettbewerbskommission Weko prüft, ob die Elektra Baselland Liestal (EBL) der Watt-Gruppe unrechtmäßig die Stromdurchleitung verweigert.
EBL argumentiert, zuvor hätten sich die CKW, ein zur Watt-Gruppe gehöriges Unternehmen, in zwei Fällen geweigert, EBL-Strom durchzuleiten. Auf dieser Grundlage verwehre man nun selbst die Durchleitung. Ob das „Wie Du mir so ich Dir“ ein hinreichender Grund ist, muss die Weko nun klären.
Donnerstag, 10.08.2000, 16:26 Uhr
Angelika Riedel
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