In der Schweiz muss nach einem Parlamentsbeschluss vom 1. Oktober für gasbefeuerte Kraftwerke zwingend eine Abwärmenutzung vorgesehen werden. Damit seien GuD-Kraftwerke im Land praktisch nicht mehr zu wettbewerbsfähigen Gestehungskosten zu betreiben, klagt die Industrie.
Entsprechend dem Parlamentsbeschluss, welchen die Grosse Parlamentskammer mit 94 zu 27 Stimmen fällte, müssen mit Erdgas betriebene Kraftwerke in der Schweiz zwingend ihre Abwärme nutzen, etwa für Fernwärmeheizungen. Bereits vor dem Beschluss warnte die Stromindustrie, dass ein kommerzieller Betrieb dieser Anlagen unter diesen Voraussetzungen nicht mehr machbar sei. Davon unberührt verschärfte
Dienstag, 2.10.2007, 08:41 Uhr
Marc Gusewski
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