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Die Förderung von erneuerbaren Energien in Kleinwasser- und Photovoltaik-Anlagen wird in der Schweiz ab dem kommenden Jahr auf 20 Jahre befristet.
Die entsprechend revidierte Energieverordnung hat der Schweizer Bundesrat am 23. Oktober beschlossen. Nach der zum 1. Januar 2014 in Kraft tretenden Energieverordnung wird die kostendeckende Einspeisevergütung künftig nur noch für 20 Jahre gewährt. Anlagen, die noch vor Jahreswechsel in Betrieb gehen, erhalten stattdessen noch eine Förderun
Donnerstag, 24.10.2013, 13:29 Uhr
Kai Eckert
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