Ob die Schweiz ihre Stromversorgung nach dem Vorbild der EU-Wettbewerbsvorgaben je öffnen wird, ist nach der jüngsten Vertagung einer Gesetzesrevision offener denn je.
Das für Energiepolitik zuständige eidgenössische Department für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Novellierung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) um ein Jahr vertagt und rechnet nun mit der Inkraftsetzung im Jahr 2015, wie aus einer Mitteilung des Bundesamts für Energie vom 14. Dezember hervorgeht.
Indirekt wird damit die vollständige marktwirtschaftl
Dienstag, 14.12.2010, 10:10 Uhr
Marc Gusewski
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