Zwei Professoren vom Sozialökonomischen Institut der Universität Zürich haben im Auftrag des Schweizer Bundesamtes für Energie geprüft, ob die Kernenergiehaftung in der Schweiz ausreichend ist.
Sie kommen zu dem Schluss, dass eine Verbesserung der Versicherungsabdeckung zu „vernünftigen“ Kosten realisierbar ist. Nach dem Kernenergiehaftpflichtgesetz von 1983 haftet der Inhaber einer Kernanlage unbeschränkt. Dieses Risiko muss – so verlangt es das Gesetz - mit 1 Mrd. Franken gedeckt sein. Dafür garantiert seit 1. Januar dieses Jahres der Schweizer Pool für die Versicheru
Donnerstag, 25.01.2001, 16:27 Uhr
Angelika Riedel
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