Der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) ist der Meinung, dass Netzbetreiber nicht gehalten oder gezwungen sind, die in ihr Netz einspeisenden Betreiber von KWK-Anlagen über die mit dem EEG verabschiedeten Präzisierung des „üblichen Preises“ zu informieren oder die in den laufenden Verträgen enthaltenen Preise automatisch entsprechend umzustellen.
Diese Bewertung steht in den „Eiligen Verbandsnachrichten“ vom 2. August, mit denen die VDEW ihre Mitgliedsunternehmen über die seit 1. August gültigen Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) informiert. Mit einem der EEG-Novelle angehängten Artikel wurde im § 4 Abs. 3 Satz 3 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKModG) die Klarstellung eingefügt, wonach „als üblicher P
Mittwoch, 18.08.2004, 16:39 Uhr
Jan Mühlstein
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