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Keine Eile beim Streichen der 1.000-Meter-Abstandsregel, dafür aber Tempo beim Ausweisen von Flächen: Die Landesregierung von NRW will schon 2025 Klarheit über den Windkraftzubau.
Düsseldorf sendet Signale von höchster Betriebsamkeit: Die nordrhein-westfälische Landesregierung will jedenfalls viel früher die für den Windkraftzubau erforderlichen Flächen festgelegt haben.
Eigentlich hat Bundesenergieminister Robert Habeck (Grüne) im Windenergieflächenbedarfsgesetz den Bundesländern über den Zwischenschritt 2027 bis 2032 Zeit eingeräumt, rund 2 Prozent ihrer Fläche für Windenergie auszuweisen. Für Nordrhein-Westfalen verlangt Berlin insgesamt 1,8 Prozent der Landesfläche. NRW will diese Vorgabe laut schwarz-grüner Koalition bereits 2025 komplett erfüllt haben und damit sieben Jahre früher als gefordert.
Entsprechend stellen Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) das "hohe Tempo" und Energieministerin Mona Neubaur (Grüne) die "Entschlossenheit" der Koalition heraus. Lob kommt vom Branchenverband: Christian Mildenberger, Geschäftsführer des Landesverbands Erneuerbare Energien (LEE NRW), sieht in dem Vorgehen der Regierung "ein gutes Zeichen". Es bestünde nun auch "weitestgehend" Klarheit, wie viel die sechs Planungsregionen des Bundeslandes jeweils an Fläche bereitzustellen haben.
Schwarz-Grün setzt 1.000-Meter-Abstandspflicht indirekt außer Kraft
Interessant bei dem Kabinettsbeschluss vom 7. März ist, dass Schwarz-Grün sich auf eine ein Jahr alte Flächenanalyse des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) beruft. Diese war zum Zankapfel im Wahlkampf geworden, weil das damalige Bündnis aus CDU und FDP mit ihr eine Zeit lang hinterm Berg hielt. Interessant ist das inzwischen längst bekannte Papier insoweit, als die Behörde das Flächenpotenzial darin unter Ausklammerung der geltenden, von Schwarz-Gelb eingeführten und von Schwarz-Grün noch nicht abgeschafften 1.000-Meter-Abstandsregel berechnet.
Das Lanuv hatte das Bundesland in Bezug auf Windkraftdistanz zur Wohnbebauung mit Mindestabständen von 700 Metern (im Innenbereich von Siedlungen) und 500 Metern (Außenbereich) gescannt. Diese Berechnung ergab laut Amt sogar 3,7 Prozent für Windenergie geeignete Fläche. Mit der Übernahme dieser Lanuv-Festlegung durch die Landesregierung ist die alte 1.000-Meter-Regelung, die die für Windkraft mögliche Fläche um 42 Prozent reduzierte, praktisch erledigt.
"Es wäre schön, wenn dies auch sofort so wäre", sagt der Windkraftreferent des LEE NRW, Johannes Kempen, auf Anfrage unserer Redaktion. Für aktuelle Projekte, die außerhalb der neuen Flächengrundlage auf eine Genehmigung warten, ist der Kilometer-Abstand nach wie vor gültig. Dies bleibe auch so lange, sagt Kempen, bis der Landesentwicklungsplan und die neuen Regionalpläne gelten. Darauf drängt der LEE NRW. Auch sollen Kommunen ihre "isolierte Positivplanung" für eigene Projekte vorantreiben.
NRW will nun die Vorgaben "gerecht" auf für die sechs Planungsregionen verteilen. Keine solle mehr als drei Viertel ihrer Potenzialflächen bereithalten müssen, mit einer Obergrenze von 2,2 Prozent ihrer Gesamtfläche. Damit entfallen auf die Planungsregionen (Regierungsbezirke) Arnsberg, Detmold, Köln und Münster jeweils 2,13 Prozent ihrer Fläche (in Hektar: Arnsberg 13.186, Detmold 13.888, Köln 15.682, Münster 12.670).
Die dicht bevölkerten Regionen Düsseldorf 1,14 Prozent (4.151 Hektar) und Ruhr 0,46 Prozent (2.036 Hektar) müssen weniger beitragen. Wenn später gerechnet wird, ob die Regionen die Ziele auch erfüllen, sind vorhandene Windturbinen und bestehende Planungen, die Windkraft tatsächlich ermöglichen wollen, sozusagen "Guthaben".
Mittwoch, 8.03.2023, 16:22 Uhr
Volker Stephan
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