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Energie & Management > Windkraft Onshore - Schutz der Fledermäuse: Unhaltbar und unseriös
Quelle: Prokon eG
Windkraft Onshore

Schutz der Fledermäuse: Unhaltbar und unseriös

Die Windenergie-Lobby wirft dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) unseriöse Methoden beim Schutz der Fledermäuse vor.
Der Bundesverband Windenergie (BWE) hat damit gedroht, sich nicht an der vom BfN ausgeschriebenen Konsultation "Bewertung der derzeitigen Signifikanzschwellen für Fledermäuse und Windenergieanlagen sowie vergleichende Erfassung von Fledermäusen mit zusätzlichen Turmmikrofonen an Windenergieanlagen" zu beteiligen. Das BfN hatte dazu eine Untersuchung in Auftrag gegeben. Die Verbände und andere interessierte Parteien sind aufgerufen, sich auf dieser Grundlage zu äußern.

Nach Ansicht des BWE entspricht das Konsultationspapier nicht dem "Anspruch einer wissenschaftlichen und objektiven Herangehensweise". Es basiere auf einer "unzureichenden Datengrundlage" und liefere "keine neuen Erkenntnisse". Durch "tendenziöse Zahlenangaben sowie fachlich ungesicherte Befürchtungen und Vermutungen bewegt sich das Papier in einem unsauberen Graubereich von nicht erwiesenen Behauptungen".

Auf dieser schütteren Grundlage schlage das BfN vor, den Artenschutz bereits bei weniger als einem Tier pro Jahr zu verschärfen. Damit würden Genehmigungen für neue Anlagen nur noch in Ausnahmefällen erteilt oder es drohten empfindliche Einbußen in der Stromproduktion. Dadurch würde der notwendige Zubau von Windkraftanlagen infrage gestellt. Das Konsultationspapier des BfN vermische fehlende Erkenntnisse aus der Vergangenheit und fehlenden Abschaltauflagen bei Altanlagen mit den Kriterien für neue Anlagen, heißt es in der Mitteilung des BWE weiter. Letztere sollten "quasi kompensatorisch" besonders scharfen Auflagen unterworfen werden. Dieser Ansatz sei "unhaltbar und rechtlich unseriös".

Die Empfehlungen des Papiers trügen weder dem Beitrag der Windenergie zum Klimaschutz Rechnung noch den positiven Auswirkungen auf den Artenschutz und die Biodiversität. Der "vermeintliche Zielkonflikt zwischen Windenergie und Artenschutz" werde unsachgemäß fortgeschrieben. Der BWE werde an der geplanten Konvention zum Schutz der Fledermäuse nur mitarbeiten, wenn die besagten Mängel des Konsultationspapiers behoben würden.

Das BfN hat sich bis Redaktionsschluss nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Dienstag, 2.05.2023, 16:11 Uhr
Tom Weingärtner
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Schutz der Fledermäuse: Unhaltbar und unseriös
Die Windenergie-Lobby wirft dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) unseriöse Methoden beim Schutz der Fledermäuse vor.
Der Bundesverband Windenergie (BWE) hat damit gedroht, sich nicht an der vom BfN ausgeschriebenen Konsultation "Bewertung der derzeitigen Signifikanzschwellen für Fledermäuse und Windenergieanlagen sowie vergleichende Erfassung von Fledermäusen mit zusätzlichen Turmmikrofonen an Windenergieanlagen" zu beteiligen. Das BfN hatte dazu eine Untersuchung in Auftrag gegeben. Die Verbände und andere interessierte Parteien sind aufgerufen, sich auf dieser Grundlage zu äußern.

Nach Ansicht des BWE entspricht das Konsultationspapier nicht dem "Anspruch einer wissenschaftlichen und objektiven Herangehensweise". Es basiere auf einer "unzureichenden Datengrundlage" und liefere "keine neuen Erkenntnisse". Durch "tendenziöse Zahlenangaben sowie fachlich ungesicherte Befürchtungen und Vermutungen bewegt sich das Papier in einem unsauberen Graubereich von nicht erwiesenen Behauptungen".

Auf dieser schütteren Grundlage schlage das BfN vor, den Artenschutz bereits bei weniger als einem Tier pro Jahr zu verschärfen. Damit würden Genehmigungen für neue Anlagen nur noch in Ausnahmefällen erteilt oder es drohten empfindliche Einbußen in der Stromproduktion. Dadurch würde der notwendige Zubau von Windkraftanlagen infrage gestellt. Das Konsultationspapier des BfN vermische fehlende Erkenntnisse aus der Vergangenheit und fehlenden Abschaltauflagen bei Altanlagen mit den Kriterien für neue Anlagen, heißt es in der Mitteilung des BWE weiter. Letztere sollten "quasi kompensatorisch" besonders scharfen Auflagen unterworfen werden. Dieser Ansatz sei "unhaltbar und rechtlich unseriös".

Die Empfehlungen des Papiers trügen weder dem Beitrag der Windenergie zum Klimaschutz Rechnung noch den positiven Auswirkungen auf den Artenschutz und die Biodiversität. Der "vermeintliche Zielkonflikt zwischen Windenergie und Artenschutz" werde unsachgemäß fortgeschrieben. Der BWE werde an der geplanten Konvention zum Schutz der Fledermäuse nur mitarbeiten, wenn die besagten Mängel des Konsultationspapiers behoben würden.

Das BfN hat sich bis Redaktionsschluss nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Dienstag, 2.05.2023, 16:11 Uhr
Tom Weingärtner

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