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Energie & Management > Stadtwerke - Schorsch:
Bild: Jonas Rosenberger / E&M
Stadtwerke

Schorsch: "Die Digitalisierung wird nicht nur den Workflow verändern"

Kommunen sollten beim Umbau ihrer Energieversorgung darauf achten, dass Konzessionsverträge für Strom- und Gasnetze damit Schritt halten, empfiehlt LBD-Berater Christof Schorsch.
E&M: Herr Schorsch, die Anforderungen an den Betrieb kommunaler Strom- und Gasverteilnetze werden sich mit fortschreitendem Aufbau einer erneuerbaren Energieversorgung verändern. Ist das in Konzessionsverträgen bisher ausreichend berücksichtigt?

Schorsch: Nein. Nach meinem Eindruck als Begleiter zahlreicher Verfahren sind Konzessionsverträge überwiegend noch ganz klassisch ‚alte Welt‘. Da geht es vor allem um Dinge wie Konzessionsabgabe, Kommunalrabatt, Folgepflichten, Folgekosten, das Abwickeln von Baumaßnahmen oder Gewährleistungsansprüche. Das muss auch weiter so sein, aber es reicht nicht mehr aus. Der Regelungsumfang von Konzessionsverträgen wird künftig ein anderer sein, auch die Verbindlichkeit muss erhöht werden.

E&M: Welche Entwicklungen sollten stärker berücksichtigt werden?

Schorsch: Die großen Trends, die den Netzbetrieb in der nächsten Konzessionsperiode prägen werden, sind Energiewende, Digitalisierung, Risikomanagement, demografische Entwicklung und Fachkräftemangel.

„Der Regelungsumfang wird künftig ein anderer sein“

E&M: Kann ein Stromnetzbetreiber die Energiewende überhaupt beeinflussen?

Schorsch: Das lokale Stromversorgungsnetz ist das Rückgrat der Energiewende vor Ort. Folglich hat die Kommune ein vitales Interesse daran, dass der Konzessionsnehmer und Netzbetreiber sein Netz für die zunehmende Einspeisung aus Photovoltaikanlagen sowie für die wachsende Zahl von Elektroautos und Wärmepumpen fit macht.

E&M: Wie lassen sich diese Anforderungen im Konzessionsvertrag abbilden?

Schorsch: Um die Energiewende voranzubringen, ist es nötig, den Netzbetreiber zu verpflichten, zu Beginn der Konzessionsperiode ein Netzentwicklungskonzept vorzulegen, dieses alle ein bis zwei Jahre zu aktualisieren und mit der Kommune zu konsultieren. Das, was heute Netzbetriebskonzept heißt, sollte als verbindliche Anlage Teil des Konzessionsvertrags werden. Bislang ist das erst in Ansätzen der Fall. Außerdem sollte ein sogenanntes Vertragscontrolling eingeführt werden. Der Netzbetreiber sollte einmal im Jahr gegenüber der Kommune über seine Arbeit und das Erreichen oder Nichterreichen seiner vertraglichen Zusagen Bericht erstatten.

E&M: Müssen die Kommunen mit zunehmenden Risiken im Netzbetrieb rechnen?

Schorsch: Das größte Risiko für eine Kommune ist, dass ihr Stromnetzbetreiber das Thema Zukunft nicht kann und versäumt, seine Systeme rechtzeitig für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung und -nutzung zu verstärken. Wer nicht beizeiten prüft, ob er höhere Kapazitäten an Ortsnetzstationen oder Trafos in sein Netz bringen muss, dem droht es ‚um die zu Ohren fliegen‘.

E&M: Wie kann ein Gasnetzbetreiber, der keinen Einfluss darauf hat, welches Gas in seinem System transportiert wird, die Energiewende unterstützen?

Schorsch: Die Dekarbonisierung in der Gasversorgung ist weniger klar absehbar als in der Stromversorgung. Der Netzbetreiber kann aber beispielsweise verpflichtet werden, sein Netz für den Transport von Wasserstoff zu ertüchtigen und nur noch Materialien zu verbauen, die es ermöglichen, mehr Wasserstoff aufzunehmen. Auch dafür braucht er jedoch eine klare Strategie, die mit der Kommune abgestimmt sein muss. Die LBD hat gerade für einen Bieter einen Gasnetzentwicklungsplan für ein Konzessionsangebot in einer süddeutschen 5.000-Einwohner-Kommune geschrieben.

E&M: Bauarbeiten an den Netzen sorgen immer wieder für Unstimmigkeiten zwischen Kommunen und Netzbetreibern. Sollten sich Kommunen dagegen besser absichern?

Schorsch: Auch da ist mehr Verbindlichkeit gefragt. Ein wichtiger Punkt ist, dass Netzbaumaßnahmen nur noch koordiniert mit anderen Bauarbeiten und mit Genehmigung der Konzessionsgemeinde ablaufen. Die Regeln dafür sollten im Konzessionsvertrag strenger gefasst werden. Kommunen brauchen da mehr Einflussrechte. Das nutzt auch Netzbetreibern, weil es die Verbindlichkeit der Beziehung zum Konzessionsgeber verstärkt und letztlich ihre eigene Effizienz erhöht.

„Das lokale Stromversorgungsnetz ist das Rückgrat der Energiewende“

E&M: Sie empfehlen Kommunen, bei Konzessionsverhandlungen auch die Digitalisierung stärker einzubeziehen.

Schorsch: Digitalisierung bedeutet ja im Wesentlichen, sich Gedanken zu machen, wie über Technologie, Innovation und Synergien Kostenvorteile realisiert werden können. Die Digitalisierung wird nicht nur Workflows im Netzservice und in der Instandhaltung verändern, sondern auch Kundenprozesse. Beispielsweise wird dadurch die gängige Forderung nach einem Netzkundenbüro in örtlicher Nähe überflüssig. Es gibt dann keinen Bedarf mehr dafür und dieser Punkt braucht auch bei Konzessionsverhandlungen keine Rolle mehr zu spielen. Zeitgemäßer ist es, Anträge für einen neuen Hausanschluss komplett online abzuwickeln. Das schafft für die Kunden deutlich mehr Flexibilität und Komfort.

E&M: Warum ist die Suche nach Mitarbeitern eine besondere Herausforderung für Netzbetreiber?

Schorsch: Das Risiko ist, dass ein Netzbetreiber keine qualifizierten Mitarbeiter findet und gute Leute nicht halten kann. Ein Gemeinderat, der heute eine Konzession für die nächsten 20 Jahre vergibt, möchte jedoch die Sicherheit haben, dass auch in zehn oder 15 Jahren noch ausreichend Fachkräfte für den Betrieb seines Netzes vor Ort zur Verfügung stehen. Das stellt besondere Anforderungen an die Fähigkeiten eines Netzbetreibers als Arbeitgeber.

E&M: Worauf kann man in Konzessionsverträgen künftig verzichten?

Schorsch: Zuletzt ging die Tendenz dahin, seitenweise Sanktionsregelungen für das Nichteinhalten von Vereinbarungen aufzustellen. Das halte für den Beginn einer häufig auf 20 Jahre angelegten Vertragsbeziehung nicht für den richtigen Ansatz. Jedes Vertragsdetail mit Strafen zu bewehren, ist nicht zielführend. Das darf nicht weiter ausufern, weil es für Kommunen einen unheimlichen Aufwand bedeutet, dem Netzbetreiber nachzuweisen, dass er gegen seine Leistungsverpflichtungen verstoßen hat. Das kann eine Kommune ja gar nicht leisten.

E&M: Müssen Konzessionsverträge generell einfacher werden?

Schorsch: Konzessionsverträge werden weiter eine Reihe ‚klassischer‘ Elemente enthalten. Es ist auch nicht sinnvoll, sie noch mehr aufzublähen. Ich kenne Konzessionsverträge, die nicht mehr als fünf Seiten haben. Das kann ausreichen, wenn die nötigen Dinge im Netzbetriebskonzept geregelt sind, das den Konzessionsvertrag als Anlage ergänzt.

E&M: Ist in den nächsten Jahren mit einem größeren Schub auslaufender Konzessionsverträge zu rechnen?

Schorsch: Dazu gibt es keine belastbaren Zahlen. Wir wissen jedoch, dass in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern in größerer Zahl Konzessionen auslaufen. E&M

 
Christof Schorsch: „Das größte Risiko für eine Kommune ist, dass ihr Netzbetreiber das Thema Zukunft nicht kann“
 Bild: LBD Highres


 

Katalog zukünftiger Marktstandards
 
Die Energiewende verändert den Betrieb von Strom- und Gasverteilnetzen. Das sollten Kommunen auch bei der Neuverhandlung von Konzessionsverträgen beachten, sagt Christof Schorsch von der Berliner Unternehmensberatung LBD, der in den letzten Jahren zahlreiche Konzessionsvergabeverfahren beratend begleitete.

Die bislang für die Auswahl eines Netzbetreibers üblicherweise herangezogenen Kriterienkataloge entsprächen noch nicht den künftigen Anforderungen, hat Schorsch nach der Analyse mehrerer Dutzend Kriterienkataloge und Musterkonzessionsverträge festgestellt.

„Künftig werden andere Fähigkeiten eines Netzbetreibers wichtig als in der Vergangenheit eingefordert“, so der Berater. Die LBD hat deshalb einen Katalog zukünftiger Marktstandards, den sogenannten „ZuMa-Katalog“, erarbeitet und zusammengestellt. Er greift aktuelle Megatrends wie Energiewende, Dekarbonisierung und Digitalisierung auf und setzt sie in Beziehung zu Anforderungen an künftige Netzbetreiber. Auf der anderen Seite wurden Anforderungskriterien, die nicht mehr zeitgemäß sind, aussortiert. Ziel des Katalogs war aber nicht nur, Anforderungen zu aktualisieren, sondern auch zu einem einfacheren, so weit wie möglich operationalisierbaren Bewertungssystem zu kommen.

„Wir haben in Summe eine ganze Reihe von zukunftsrelevanten Anregungen gemacht, um die kommunalen Anforderungen vom Kopf auf die Füße zu stellen“, fasst Schorsch zusammen. Er will den Kriterienkatalog jedoch nicht als unveränderbar „fertiges“ Arbeitsinstrument für Konzessionsverhandlungen sehen. Vielmehr solle er in der Diskussion mit Kommunen und der Fachöffentlichkeit weiterentwickelt und periodisch aktualisiert werden.

Kommunen und ihre juristischen Berater könnten ihn jedoch als Orientierungsrahmen nutzen, daraus einzelne Anforderungen für eigene Kataloge auswählen oder verwerfen und dabei ihre Prioritäten auch in individuellen Bewertungspunkten abbilden. „Wir glauben, dass die kommunale Energiewirtschaft besser gedacht und besser gemacht werden kann“, ist der Berater überzeugt.
Je ein Zuma-Katalog für Strom- und für Gasverteilnetze steht unter www.lbd.de/zuma zum Herunterladen bereit.

Montag, 15.02.2021, 08:52 Uhr
Peter Focht
Energie & Management > Stadtwerke - Schorsch:
Bild: Jonas Rosenberger / E&M
Stadtwerke
Schorsch: "Die Digitalisierung wird nicht nur den Workflow verändern"
Kommunen sollten beim Umbau ihrer Energieversorgung darauf achten, dass Konzessionsverträge für Strom- und Gasnetze damit Schritt halten, empfiehlt LBD-Berater Christof Schorsch.
E&M: Herr Schorsch, die Anforderungen an den Betrieb kommunaler Strom- und Gasverteilnetze werden sich mit fortschreitendem Aufbau einer erneuerbaren Energieversorgung verändern. Ist das in Konzessionsverträgen bisher ausreichend berücksichtigt?

Schorsch: Nein. Nach meinem Eindruck als Begleiter zahlreicher Verfahren sind Konzessionsverträge überwiegend noch ganz klassisch ‚alte Welt‘. Da geht es vor allem um Dinge wie Konzessionsabgabe, Kommunalrabatt, Folgepflichten, Folgekosten, das Abwickeln von Baumaßnahmen oder Gewährleistungsansprüche. Das muss auch weiter so sein, aber es reicht nicht mehr aus. Der Regelungsumfang von Konzessionsverträgen wird künftig ein anderer sein, auch die Verbindlichkeit muss erhöht werden.

E&M: Welche Entwicklungen sollten stärker berücksichtigt werden?

Schorsch: Die großen Trends, die den Netzbetrieb in der nächsten Konzessionsperiode prägen werden, sind Energiewende, Digitalisierung, Risikomanagement, demografische Entwicklung und Fachkräftemangel.

„Der Regelungsumfang wird künftig ein anderer sein“

E&M: Kann ein Stromnetzbetreiber die Energiewende überhaupt beeinflussen?

Schorsch: Das lokale Stromversorgungsnetz ist das Rückgrat der Energiewende vor Ort. Folglich hat die Kommune ein vitales Interesse daran, dass der Konzessionsnehmer und Netzbetreiber sein Netz für die zunehmende Einspeisung aus Photovoltaikanlagen sowie für die wachsende Zahl von Elektroautos und Wärmepumpen fit macht.

E&M: Wie lassen sich diese Anforderungen im Konzessionsvertrag abbilden?

Schorsch: Um die Energiewende voranzubringen, ist es nötig, den Netzbetreiber zu verpflichten, zu Beginn der Konzessionsperiode ein Netzentwicklungskonzept vorzulegen, dieses alle ein bis zwei Jahre zu aktualisieren und mit der Kommune zu konsultieren. Das, was heute Netzbetriebskonzept heißt, sollte als verbindliche Anlage Teil des Konzessionsvertrags werden. Bislang ist das erst in Ansätzen der Fall. Außerdem sollte ein sogenanntes Vertragscontrolling eingeführt werden. Der Netzbetreiber sollte einmal im Jahr gegenüber der Kommune über seine Arbeit und das Erreichen oder Nichterreichen seiner vertraglichen Zusagen Bericht erstatten.

E&M: Müssen die Kommunen mit zunehmenden Risiken im Netzbetrieb rechnen?

Schorsch: Das größte Risiko für eine Kommune ist, dass ihr Stromnetzbetreiber das Thema Zukunft nicht kann und versäumt, seine Systeme rechtzeitig für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung und -nutzung zu verstärken. Wer nicht beizeiten prüft, ob er höhere Kapazitäten an Ortsnetzstationen oder Trafos in sein Netz bringen muss, dem droht es ‚um die zu Ohren fliegen‘.

E&M: Wie kann ein Gasnetzbetreiber, der keinen Einfluss darauf hat, welches Gas in seinem System transportiert wird, die Energiewende unterstützen?

Schorsch: Die Dekarbonisierung in der Gasversorgung ist weniger klar absehbar als in der Stromversorgung. Der Netzbetreiber kann aber beispielsweise verpflichtet werden, sein Netz für den Transport von Wasserstoff zu ertüchtigen und nur noch Materialien zu verbauen, die es ermöglichen, mehr Wasserstoff aufzunehmen. Auch dafür braucht er jedoch eine klare Strategie, die mit der Kommune abgestimmt sein muss. Die LBD hat gerade für einen Bieter einen Gasnetzentwicklungsplan für ein Konzessionsangebot in einer süddeutschen 5.000-Einwohner-Kommune geschrieben.

E&M: Bauarbeiten an den Netzen sorgen immer wieder für Unstimmigkeiten zwischen Kommunen und Netzbetreibern. Sollten sich Kommunen dagegen besser absichern?

Schorsch: Auch da ist mehr Verbindlichkeit gefragt. Ein wichtiger Punkt ist, dass Netzbaumaßnahmen nur noch koordiniert mit anderen Bauarbeiten und mit Genehmigung der Konzessionsgemeinde ablaufen. Die Regeln dafür sollten im Konzessionsvertrag strenger gefasst werden. Kommunen brauchen da mehr Einflussrechte. Das nutzt auch Netzbetreibern, weil es die Verbindlichkeit der Beziehung zum Konzessionsgeber verstärkt und letztlich ihre eigene Effizienz erhöht.

„Das lokale Stromversorgungsnetz ist das Rückgrat der Energiewende“

E&M: Sie empfehlen Kommunen, bei Konzessionsverhandlungen auch die Digitalisierung stärker einzubeziehen.

Schorsch: Digitalisierung bedeutet ja im Wesentlichen, sich Gedanken zu machen, wie über Technologie, Innovation und Synergien Kostenvorteile realisiert werden können. Die Digitalisierung wird nicht nur Workflows im Netzservice und in der Instandhaltung verändern, sondern auch Kundenprozesse. Beispielsweise wird dadurch die gängige Forderung nach einem Netzkundenbüro in örtlicher Nähe überflüssig. Es gibt dann keinen Bedarf mehr dafür und dieser Punkt braucht auch bei Konzessionsverhandlungen keine Rolle mehr zu spielen. Zeitgemäßer ist es, Anträge für einen neuen Hausanschluss komplett online abzuwickeln. Das schafft für die Kunden deutlich mehr Flexibilität und Komfort.

E&M: Warum ist die Suche nach Mitarbeitern eine besondere Herausforderung für Netzbetreiber?

Schorsch: Das Risiko ist, dass ein Netzbetreiber keine qualifizierten Mitarbeiter findet und gute Leute nicht halten kann. Ein Gemeinderat, der heute eine Konzession für die nächsten 20 Jahre vergibt, möchte jedoch die Sicherheit haben, dass auch in zehn oder 15 Jahren noch ausreichend Fachkräfte für den Betrieb seines Netzes vor Ort zur Verfügung stehen. Das stellt besondere Anforderungen an die Fähigkeiten eines Netzbetreibers als Arbeitgeber.

E&M: Worauf kann man in Konzessionsverträgen künftig verzichten?

Schorsch: Zuletzt ging die Tendenz dahin, seitenweise Sanktionsregelungen für das Nichteinhalten von Vereinbarungen aufzustellen. Das halte für den Beginn einer häufig auf 20 Jahre angelegten Vertragsbeziehung nicht für den richtigen Ansatz. Jedes Vertragsdetail mit Strafen zu bewehren, ist nicht zielführend. Das darf nicht weiter ausufern, weil es für Kommunen einen unheimlichen Aufwand bedeutet, dem Netzbetreiber nachzuweisen, dass er gegen seine Leistungsverpflichtungen verstoßen hat. Das kann eine Kommune ja gar nicht leisten.

E&M: Müssen Konzessionsverträge generell einfacher werden?

Schorsch: Konzessionsverträge werden weiter eine Reihe ‚klassischer‘ Elemente enthalten. Es ist auch nicht sinnvoll, sie noch mehr aufzublähen. Ich kenne Konzessionsverträge, die nicht mehr als fünf Seiten haben. Das kann ausreichen, wenn die nötigen Dinge im Netzbetriebskonzept geregelt sind, das den Konzessionsvertrag als Anlage ergänzt.

E&M: Ist in den nächsten Jahren mit einem größeren Schub auslaufender Konzessionsverträge zu rechnen?

Schorsch: Dazu gibt es keine belastbaren Zahlen. Wir wissen jedoch, dass in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern in größerer Zahl Konzessionen auslaufen. E&M

 
Christof Schorsch: „Das größte Risiko für eine Kommune ist, dass ihr Netzbetreiber das Thema Zukunft nicht kann“
 Bild: LBD Highres


 

Katalog zukünftiger Marktstandards
 
Die Energiewende verändert den Betrieb von Strom- und Gasverteilnetzen. Das sollten Kommunen auch bei der Neuverhandlung von Konzessionsverträgen beachten, sagt Christof Schorsch von der Berliner Unternehmensberatung LBD, der in den letzten Jahren zahlreiche Konzessionsvergabeverfahren beratend begleitete.

Die bislang für die Auswahl eines Netzbetreibers üblicherweise herangezogenen Kriterienkataloge entsprächen noch nicht den künftigen Anforderungen, hat Schorsch nach der Analyse mehrerer Dutzend Kriterienkataloge und Musterkonzessionsverträge festgestellt.

„Künftig werden andere Fähigkeiten eines Netzbetreibers wichtig als in der Vergangenheit eingefordert“, so der Berater. Die LBD hat deshalb einen Katalog zukünftiger Marktstandards, den sogenannten „ZuMa-Katalog“, erarbeitet und zusammengestellt. Er greift aktuelle Megatrends wie Energiewende, Dekarbonisierung und Digitalisierung auf und setzt sie in Beziehung zu Anforderungen an künftige Netzbetreiber. Auf der anderen Seite wurden Anforderungskriterien, die nicht mehr zeitgemäß sind, aussortiert. Ziel des Katalogs war aber nicht nur, Anforderungen zu aktualisieren, sondern auch zu einem einfacheren, so weit wie möglich operationalisierbaren Bewertungssystem zu kommen.

„Wir haben in Summe eine ganze Reihe von zukunftsrelevanten Anregungen gemacht, um die kommunalen Anforderungen vom Kopf auf die Füße zu stellen“, fasst Schorsch zusammen. Er will den Kriterienkatalog jedoch nicht als unveränderbar „fertiges“ Arbeitsinstrument für Konzessionsverhandlungen sehen. Vielmehr solle er in der Diskussion mit Kommunen und der Fachöffentlichkeit weiterentwickelt und periodisch aktualisiert werden.

Kommunen und ihre juristischen Berater könnten ihn jedoch als Orientierungsrahmen nutzen, daraus einzelne Anforderungen für eigene Kataloge auswählen oder verwerfen und dabei ihre Prioritäten auch in individuellen Bewertungspunkten abbilden. „Wir glauben, dass die kommunale Energiewirtschaft besser gedacht und besser gemacht werden kann“, ist der Berater überzeugt.
Je ein Zuma-Katalog für Strom- und für Gasverteilnetze steht unter www.lbd.de/zuma zum Herunterladen bereit.

Montag, 15.02.2021, 08:52 Uhr
Peter Focht

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