Das Bundeskabinett hat am 4. Mai einen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften beschlossen.
Mit der Regelung werden die bisher auf verschiedene Behörden aufgeteilten Genehmigungsverfahren für Windparks auf See in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und die Stromkabel zu ihrer Anbindung zentral beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) gebündelt. „Dieses Gesetz ist ein erster und wichtiger Schritt beim Sofortprogramm zum neuen Energiekonzept der Bundesregier
Mittwoch, 4.05.2011, 14:39 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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