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Aus Der Aktuellen Print-Ausgabe

Schneller zum Ziel

Der viel kritisierte Zertifizierungsprozess der Smart Meter Gateways könnte schneller, als manche Marktteilnehmer vermuten, die ersehnten Funktionen in den Markt bringen.
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende schreibt dem Smart Meter Gateway (SMGW) die Rolle einer zentralen Datendrehscheibe zu. Es ist ein nur ein paar Zentimeter großes Gerät, aber für die Branche von entscheidender Bedeutung und Gegenstand zum Teil hitziger Diskussionen. Mit ihm als Kommunikationseinheit werden elektronische Zähler erst zu den gesetzlich definierten intelligenten Messsystemen.

Die Sicherheitsanforderungen an das Gerät sind aus Gründen der Datensicherheit und des Datenschutzes hoch. Manche Marktteilnehmer meinen „zu hoch“. Entsprechend „zu lange“ dauere damit auch das Zertifizierungsverfahren beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), in dem die Konformität des Gateways mit der entsprechenden technischen Richtlinie der Behörde geprüft und bescheinigt wird.
 
Drei Hersteller haben das Rezertifzierungsverfahren absolviert
 
Die Gateways von PPC, EMH Metering, Theben und Sagemcom Dr. Neuhaus wurden in einer ersten Runde für vier grundlegende Tarifanwendungsfälle zertifiziert. Dabei geht es um datensparsame Tarife, zeitvariable Tarife, den Abruf von Messwerten im Bedarfsfall und um Zählerstandsgangmessung. PPC, EMH Metering und Theben haben mittlerweile auch das erste Rezertifizierungsverfahren absolviert, das drei weitere Funktionen per Firmware Update abdeckt: den Abruf von Ist-Einspeisedaten, den Abruf von Netzzustandsdaten und die Bereitstellung hochfrequenter Messwerte für Mehrwertdienste. Darüber hinaus sind auch die SMGW-Profile für CLS-Anwendungen (Controllable Local Systems) bereits zertifiziert.
 
Wie das Steuern brennt auch die Umsetzung der Anwendungsfälle zum Submetering der Energiewirtschaft unter den Nägeln
Quelle: PPC

Die Hersteller lobten den Fortschritt „auf dem Weg zu einem noch umfassenderen Einsatz von intelligenten Messsystemen“ und sahen darin „ein wichtiges Signal für die Branche“, wie es Peter Heuell, Geschäftsführer von EMH Metering, im März formulierte. Die Begeisterung der Nutzer hielt sich jedoch in Grenzen.

Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (BNE), monierte im Laufe des Jahres mehrfach, wichtige Funktionen seien nicht zertifiziert und damit die Anforderungen des Marktes nicht erfüllt. Dabei gebe es längst freie, nicht BSI-zertifizierte Messsysteme, die alle Eigenschaften mitbringen, um neue Geschäftsmodelle umzusetzen − mit vergleichbarem Niveau an Datenschutz und IT-Sicherheit sowie Eichrechtskonformität.

Angesichts solcher Kritik verweist Ingo Schönberg, Vorstandsvorsitzender von PPC nachdrücklich darauf, dass die aktuellen Smart Meter Gateways bereits die Anforderungen der Stufe 3 im Stufenmodell erfüllen.

Zwar sind mit der Rezertifizierung die ersten beiden Stufen des sogenannten Stufenmodells erklommen, das die Roadmap des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) − den Zeitplan zur Weiterentwicklung der technischen BSI-Standards − konkretisiert. Das Steuern von Erzeugungsanlagen und unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen erfordert jedoch eine weitere Spezifikation für die dem SMGW nachgelagerten Systemeinheiten für Submetering, E-Mobilität und Steuerung.

Vor diesem Hintergrund erneuerte der BNE seine Kritik. Auch wenn der Roadmap-Prozess und die Diskussion des Stufenmodells von BSI und BMWi wichtige neue Erkenntnisse gebracht haben mögen, sei immer noch nicht absehbar, dass die Messsysteme mit denen im Stufenmodell angekündigten Funktionen zeitnah verfügbar sein werden. Der Teufelskreis von zu spät, zu teuer, zu komplex und nicht ausreichend müsse endlich durchbrochen werden. „Wenn wir die Digitalisierung der Energiewende nicht schleunigst hinbekommen, ist alles, was im erwarteten Koalitionsvertrag steht, Schall und Rauch“, hieß es Ende November in einer Stellungnahme des Verbands. „Der BNE fordert daher eine kundenorientierte und bedarfsgerechte Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes.“

Der Roadmap-Prozess könnte am Ende allerdings doch schneller vorankommen, als es manche Marktteilnehmer erwartet haben. Die Zertifizierung erster Gateways nach der jüngst verabschiedeten Technischen Richtlinie TR 03109-1 stehe kurz bevor, wie Ingo Schönberg (am Redaktionsschluss dieser Ausgabe; d. Red.) versichert.

Sowohl die Fernsteuerfunktion über den CLS-Kanal des Smart Meter Gateways als auch das Submetering und die Anbindung der Ladeinfrastruktur zählen BMWi und BSI zu den Funktionen, mit denen „eine sichere Umsetzung von besonders drängenden energiewirtschaftlichen Herausforderungen“ gewährleistet werden soll. So formulieren es Behörde und Ministerium jedenfalls im Teildokument zum Stufenmodell aus dem vergangenen Sommer, das die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der Spezifikationen erläutert.

Von vier energiewirtschaftlichen Anwendungsfällen im Bereich „Fernsteuerung von Anlagen“, die durch die funktionale Erweiterung des Smart Meter Gateways auf der dritten Stufe umgesetzt werden sollen, ist in dem Papier die Rede: die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung, das Energiemanagement von regelbaren Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen, das Messen und Steuern für Redispatch 2.0 und das Messen und Steuern für die Direktvermarktung von EEG- und KWK-Anlagen.
 
TR-Zertifizierung wird im Dezember abgeschlossen
 
„Im Dezember werden wir die TR-Zertifizierung unserer Smart Meter Gateways abschließen und damit die Voraussetzung des Messstellenbetriebsgesetzes für Stufe 3 nach Stufenplan erfüllen“, erklärt Schönberg. Für die am CLS-Kanal anzuschließenden Systemeinheiten beziehungsweise die Detailspezifikation der Anforderungen werde das BSI noch in diesem Jahr einen Entwurf zur TR 03109-5 veröffentlichen. Anschließend soll die Richtlinie im März 2022 nach einer Konsultation vom Gateway-Ausschuss beschlossen werden. „Im Sommer 2022 wird es dann erste nach der TR 03109-5 zugelassene Systemeinheiten für Submetering, E-Mobilität und Steuerung geben“, so der PPC-Vorstandschef.

Wie das Steuern brennt auch die Umsetzung der Anwendungsfälle zum Submetering, die auf der Entwicklungsstufe 3 beschrieben sind, der Energiewirtschaft unter den Nägeln − etwa die „Fernauslesung von personenbezogenen abrechnungsrelevanten Messdaten aus einem Submetering-System einer Liegenschaft“, wie es im Stufenplan-Dokument heißt. Diese Anwendung ist deshalb von großer Bedeutung, weil schon seit dem 1. Januar 2021 Messstellenbetreiber rein rechtlich die Möglichkeit haben, das sogenannte Liegenschaftsmodell nach § 6 des Messstellenbetriebsgesetzes umzusetzen. Es besagt, dass der Anschlussnehmer, also der Immobilieneigentümer und nicht wie bisher ausschließlich der Anschlussnutzer, den Messstellenbetreiber auswählen darf.

Voraussetzung ist, dass dieser „verbindlich anbietet“, alle Zählpunkte der Liegenschaft für Strom mit intelligenten Messsystemen auszustatten und daneben mindestens eine zusätzliche Sparte, entweder Gas, Fernwärme oder Heizwärme, über das Smart Meter Gateway zu bündeln − ohne Mehrkosten im Vergleich zum bisherigen Messstellenbetrieb für den Anschlussnutzer. Von dieser Regelung versprechen sich etwa Stadtwerke, über neue Dienstleistungen mit der Wohnungswirtschaft ins Geschäft zu kommen.

Für den Themenbereich Ladeinfrastruktur werden auf der Stufe 3 Systemarchitekturen für die Anwendungsfälle „Laden an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur“ und „Laden an nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit separater Erfassung des Energieverbrauchs“ beschrieben.

„Die Stufe 3 gemäß Stufenplan ist erreicht und mit der TR-Zertifizierung sind hierfür Smart Meter Gateways nach dem Messstellenbetriebsgesetz verfügbar“, betont Schönberg. Zusammen mit den nach TR 03109-5 zugelassenen Systemeinheiten stünden damit umfassende technische Möglichkeiten für Submetering, E-Mobilität und Steuerung bereit, so der PPC-Chef.

Der Einsatz der Smart Meter Gateways wird für die einzelnen Anwendungsfälle des Messstellenbetriebsgesetzes allerdings erst nach einer entsprechenden Allgemeinverfügung des BSI verpflichtend und rechtsverbindlich geregelt. Dieser sogenannten Markterklärung der Behörde muss eine Marktanalyse vorausgehen, die zeigt, dass drei am Markt verfügbare Smart Meter Gateways alle Spezifikationen erfüllen, die für die jeweiligen Anwendungen vorgeschrieben sind. Dies dürfte nach Schönbergs Einschätzung für EEG-Anwendungsfälle bereits im ersten Quartal 2022 der Fall sein.

Ein Sprecher des BSI verweist auf die turnusmäßige Veröffentlichung der Marktanalyse Ende Januar eines Jahres. Da die Markterklärung auf Aussagen der Marktanalyse referenziere, müsse man zunächst die Marktanalyse abwarten.
Da allerdings eine Marktanalyse auch je nach Bedarf bei grundlegenden Veränderungen am Markt erfolgen kann, halten es Marktteilnehmer für durchaus möglich, dass bereits Mitte 2022 die Allgemeinverfügung die Signale für das Steuern, die Anbindung der Ladeinfrastruktur und das Submetering auf Grün setzen und die Stufe 3 des Stufenmodells vollständig abschließen wird.
 
BSI sucht „intensiven Austausch“ mit der Branche
 
„Die Stufe 4 wird dann im Wesentlichen nur erweiterte Funktionen im SMGW bereitstellen, um beispielsweise Sollwert-Übergaben oder Sollwert-Abweichungen zusätzlich zu protokollieren oder neue Tarifmodelle abzubilden“, blickt Schönberg in die Zukunft.

So ähnlich steht es auch in einem gesonderten zehnseitigen Ausblick, das BMWi und BSI dem Stufenmodell beigefügt haben. Darin steht auch, die Arbeiten an den nächsten Entwicklungsstufen könnten dann unmittelbar im Anschluss an den Abschluss der Stufe 3 beginnen. Dabei, so versprechen Behörde und Ministerium, werde wie schon auf den bisherigen Entwicklungsstufen der „intensive Austausch mit der Branche gesucht, sowohl bezüglich der inhaltlichen Ausgestaltung als auch der zeitlichen Umsetzung“.

Donnerstag, 2.12.2021, 08:51 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Aus Der Aktuellen Print-Ausgabe - Schneller zum Ziel
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Schneller zum Ziel
Der viel kritisierte Zertifizierungsprozess der Smart Meter Gateways könnte schneller, als manche Marktteilnehmer vermuten, die ersehnten Funktionen in den Markt bringen.
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende schreibt dem Smart Meter Gateway (SMGW) die Rolle einer zentralen Datendrehscheibe zu. Es ist ein nur ein paar Zentimeter großes Gerät, aber für die Branche von entscheidender Bedeutung und Gegenstand zum Teil hitziger Diskussionen. Mit ihm als Kommunikationseinheit werden elektronische Zähler erst zu den gesetzlich definierten intelligenten Messsystemen.

Die Sicherheitsanforderungen an das Gerät sind aus Gründen der Datensicherheit und des Datenschutzes hoch. Manche Marktteilnehmer meinen „zu hoch“. Entsprechend „zu lange“ dauere damit auch das Zertifizierungsverfahren beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), in dem die Konformität des Gateways mit der entsprechenden technischen Richtlinie der Behörde geprüft und bescheinigt wird.
 
Drei Hersteller haben das Rezertifzierungsverfahren absolviert
 
Die Gateways von PPC, EMH Metering, Theben und Sagemcom Dr. Neuhaus wurden in einer ersten Runde für vier grundlegende Tarifanwendungsfälle zertifiziert. Dabei geht es um datensparsame Tarife, zeitvariable Tarife, den Abruf von Messwerten im Bedarfsfall und um Zählerstandsgangmessung. PPC, EMH Metering und Theben haben mittlerweile auch das erste Rezertifizierungsverfahren absolviert, das drei weitere Funktionen per Firmware Update abdeckt: den Abruf von Ist-Einspeisedaten, den Abruf von Netzzustandsdaten und die Bereitstellung hochfrequenter Messwerte für Mehrwertdienste. Darüber hinaus sind auch die SMGW-Profile für CLS-Anwendungen (Controllable Local Systems) bereits zertifiziert.
 
Wie das Steuern brennt auch die Umsetzung der Anwendungsfälle zum Submetering der Energiewirtschaft unter den Nägeln
Quelle: PPC

Die Hersteller lobten den Fortschritt „auf dem Weg zu einem noch umfassenderen Einsatz von intelligenten Messsystemen“ und sahen darin „ein wichtiges Signal für die Branche“, wie es Peter Heuell, Geschäftsführer von EMH Metering, im März formulierte. Die Begeisterung der Nutzer hielt sich jedoch in Grenzen.

Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (BNE), monierte im Laufe des Jahres mehrfach, wichtige Funktionen seien nicht zertifiziert und damit die Anforderungen des Marktes nicht erfüllt. Dabei gebe es längst freie, nicht BSI-zertifizierte Messsysteme, die alle Eigenschaften mitbringen, um neue Geschäftsmodelle umzusetzen − mit vergleichbarem Niveau an Datenschutz und IT-Sicherheit sowie Eichrechtskonformität.

Angesichts solcher Kritik verweist Ingo Schönberg, Vorstandsvorsitzender von PPC nachdrücklich darauf, dass die aktuellen Smart Meter Gateways bereits die Anforderungen der Stufe 3 im Stufenmodell erfüllen.

Zwar sind mit der Rezertifizierung die ersten beiden Stufen des sogenannten Stufenmodells erklommen, das die Roadmap des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) − den Zeitplan zur Weiterentwicklung der technischen BSI-Standards − konkretisiert. Das Steuern von Erzeugungsanlagen und unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen erfordert jedoch eine weitere Spezifikation für die dem SMGW nachgelagerten Systemeinheiten für Submetering, E-Mobilität und Steuerung.

Vor diesem Hintergrund erneuerte der BNE seine Kritik. Auch wenn der Roadmap-Prozess und die Diskussion des Stufenmodells von BSI und BMWi wichtige neue Erkenntnisse gebracht haben mögen, sei immer noch nicht absehbar, dass die Messsysteme mit denen im Stufenmodell angekündigten Funktionen zeitnah verfügbar sein werden. Der Teufelskreis von zu spät, zu teuer, zu komplex und nicht ausreichend müsse endlich durchbrochen werden. „Wenn wir die Digitalisierung der Energiewende nicht schleunigst hinbekommen, ist alles, was im erwarteten Koalitionsvertrag steht, Schall und Rauch“, hieß es Ende November in einer Stellungnahme des Verbands. „Der BNE fordert daher eine kundenorientierte und bedarfsgerechte Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes.“

Der Roadmap-Prozess könnte am Ende allerdings doch schneller vorankommen, als es manche Marktteilnehmer erwartet haben. Die Zertifizierung erster Gateways nach der jüngst verabschiedeten Technischen Richtlinie TR 03109-1 stehe kurz bevor, wie Ingo Schönberg (am Redaktionsschluss dieser Ausgabe; d. Red.) versichert.

Sowohl die Fernsteuerfunktion über den CLS-Kanal des Smart Meter Gateways als auch das Submetering und die Anbindung der Ladeinfrastruktur zählen BMWi und BSI zu den Funktionen, mit denen „eine sichere Umsetzung von besonders drängenden energiewirtschaftlichen Herausforderungen“ gewährleistet werden soll. So formulieren es Behörde und Ministerium jedenfalls im Teildokument zum Stufenmodell aus dem vergangenen Sommer, das die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der Spezifikationen erläutert.

Von vier energiewirtschaftlichen Anwendungsfällen im Bereich „Fernsteuerung von Anlagen“, die durch die funktionale Erweiterung des Smart Meter Gateways auf der dritten Stufe umgesetzt werden sollen, ist in dem Papier die Rede: die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung, das Energiemanagement von regelbaren Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen, das Messen und Steuern für Redispatch 2.0 und das Messen und Steuern für die Direktvermarktung von EEG- und KWK-Anlagen.
 
TR-Zertifizierung wird im Dezember abgeschlossen
 
„Im Dezember werden wir die TR-Zertifizierung unserer Smart Meter Gateways abschließen und damit die Voraussetzung des Messstellenbetriebsgesetzes für Stufe 3 nach Stufenplan erfüllen“, erklärt Schönberg. Für die am CLS-Kanal anzuschließenden Systemeinheiten beziehungsweise die Detailspezifikation der Anforderungen werde das BSI noch in diesem Jahr einen Entwurf zur TR 03109-5 veröffentlichen. Anschließend soll die Richtlinie im März 2022 nach einer Konsultation vom Gateway-Ausschuss beschlossen werden. „Im Sommer 2022 wird es dann erste nach der TR 03109-5 zugelassene Systemeinheiten für Submetering, E-Mobilität und Steuerung geben“, so der PPC-Vorstandschef.

Wie das Steuern brennt auch die Umsetzung der Anwendungsfälle zum Submetering, die auf der Entwicklungsstufe 3 beschrieben sind, der Energiewirtschaft unter den Nägeln − etwa die „Fernauslesung von personenbezogenen abrechnungsrelevanten Messdaten aus einem Submetering-System einer Liegenschaft“, wie es im Stufenplan-Dokument heißt. Diese Anwendung ist deshalb von großer Bedeutung, weil schon seit dem 1. Januar 2021 Messstellenbetreiber rein rechtlich die Möglichkeit haben, das sogenannte Liegenschaftsmodell nach § 6 des Messstellenbetriebsgesetzes umzusetzen. Es besagt, dass der Anschlussnehmer, also der Immobilieneigentümer und nicht wie bisher ausschließlich der Anschlussnutzer, den Messstellenbetreiber auswählen darf.

Voraussetzung ist, dass dieser „verbindlich anbietet“, alle Zählpunkte der Liegenschaft für Strom mit intelligenten Messsystemen auszustatten und daneben mindestens eine zusätzliche Sparte, entweder Gas, Fernwärme oder Heizwärme, über das Smart Meter Gateway zu bündeln − ohne Mehrkosten im Vergleich zum bisherigen Messstellenbetrieb für den Anschlussnutzer. Von dieser Regelung versprechen sich etwa Stadtwerke, über neue Dienstleistungen mit der Wohnungswirtschaft ins Geschäft zu kommen.

Für den Themenbereich Ladeinfrastruktur werden auf der Stufe 3 Systemarchitekturen für die Anwendungsfälle „Laden an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur“ und „Laden an nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit separater Erfassung des Energieverbrauchs“ beschrieben.

„Die Stufe 3 gemäß Stufenplan ist erreicht und mit der TR-Zertifizierung sind hierfür Smart Meter Gateways nach dem Messstellenbetriebsgesetz verfügbar“, betont Schönberg. Zusammen mit den nach TR 03109-5 zugelassenen Systemeinheiten stünden damit umfassende technische Möglichkeiten für Submetering, E-Mobilität und Steuerung bereit, so der PPC-Chef.

Der Einsatz der Smart Meter Gateways wird für die einzelnen Anwendungsfälle des Messstellenbetriebsgesetzes allerdings erst nach einer entsprechenden Allgemeinverfügung des BSI verpflichtend und rechtsverbindlich geregelt. Dieser sogenannten Markterklärung der Behörde muss eine Marktanalyse vorausgehen, die zeigt, dass drei am Markt verfügbare Smart Meter Gateways alle Spezifikationen erfüllen, die für die jeweiligen Anwendungen vorgeschrieben sind. Dies dürfte nach Schönbergs Einschätzung für EEG-Anwendungsfälle bereits im ersten Quartal 2022 der Fall sein.

Ein Sprecher des BSI verweist auf die turnusmäßige Veröffentlichung der Marktanalyse Ende Januar eines Jahres. Da die Markterklärung auf Aussagen der Marktanalyse referenziere, müsse man zunächst die Marktanalyse abwarten.
Da allerdings eine Marktanalyse auch je nach Bedarf bei grundlegenden Veränderungen am Markt erfolgen kann, halten es Marktteilnehmer für durchaus möglich, dass bereits Mitte 2022 die Allgemeinverfügung die Signale für das Steuern, die Anbindung der Ladeinfrastruktur und das Submetering auf Grün setzen und die Stufe 3 des Stufenmodells vollständig abschließen wird.
 
BSI sucht „intensiven Austausch“ mit der Branche
 
„Die Stufe 4 wird dann im Wesentlichen nur erweiterte Funktionen im SMGW bereitstellen, um beispielsweise Sollwert-Übergaben oder Sollwert-Abweichungen zusätzlich zu protokollieren oder neue Tarifmodelle abzubilden“, blickt Schönberg in die Zukunft.

So ähnlich steht es auch in einem gesonderten zehnseitigen Ausblick, das BMWi und BSI dem Stufenmodell beigefügt haben. Darin steht auch, die Arbeiten an den nächsten Entwicklungsstufen könnten dann unmittelbar im Anschluss an den Abschluss der Stufe 3 beginnen. Dabei, so versprechen Behörde und Ministerium, werde wie schon auf den bisherigen Entwicklungsstufen der „intensive Austausch mit der Branche gesucht, sowohl bezüglich der inhaltlichen Ausgestaltung als auch der zeitlichen Umsetzung“.

Donnerstag, 2.12.2021, 08:51 Uhr
Fritz Wilhelm

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