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Klagen gegen die Netzanbindung von Offshore-Windparks sollen durch einen verkürzten Rechtsweg schneller entschieden werden. Diesem Vorstoß des Bundesrats stimmt die Bundesregierung zu.
Für Klagen gegen die Planfeststellung von Offshore-Anbindungsleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz soll der Rechtsweg verkürzt werden: Die erstinstanzliche Zuständigkeit soll demnach beim Bundesverwaltungsgericht liegen. Das sieht ein Vorschlag des Bundesrates vor, dem die Bundesregierung „in der Sache“ zustimmt. In einer Stellungnahme des Bundesrates (
Freitag, 4.09.2020, 15:56 Uhr
Peter Koller
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