Quelle: Shutterstock / Dorothy Chiron
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat eine Förderrichtlinie für Batterien und Elektrolyseure veröffentlicht. Ziel ist es, mehr Strom aus Windkraft und Sonne vor Ort zu nutzen.
In Schleswig-Holstein wird heute schon in über zwei Dritteln des Jahres mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, als überhaupt im Land verbraucht wird. Stromspeicher sollen diesen Strom künftig aufnehmen und dann bereitstellen, wenn nicht genügend Energie aus Wind und Sonne produziert wird. Damit kurzfristig mehr Speicher gebaut werden, hat die Landesregierung Schleswig-Holstein eine Förderrichtlinie für Stromspeicher veröffentlicht. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 befristet.
Energiestaatssekretär Joschka Knuth (Grüne) erläuterte: „Stromspeicher sorgen für Versorgungssicherheit, deshalb sind sie ein wesentlicher Teil der Energiewende und wichtiger Baustein auf unserem Weg zum klimaneutralen Industrieland 2040.“ Nach der neuen Richtlinie werden Investitionen in neu installierte Stromspeicher gefördert, die mindestens 75
Prozent der jährlichen Energie aus direkt angeschlossenen Erneuerbare-Energien-Anlagen beziehen. Antragsberechtigt sind sowohl kleine als auch mittlere Unternehmen.
„Wir fördern mit dieser Richtlinie Stromspeicher insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen. Denn bislang klafft vor allem für kleinere Speicher im ein- oder zweistelligen Megawattbereich aktuell noch eine Wirtschaftlichkeitslücke“, begründete Knuth. Die Förderung der Stromspeicher zielt darauf ab, den Anteil der erneuerbaren Energien in Schleswig-Holsteins Netzen weiter zu erhöhen. Dazu werden sechs
Millionen Euro EFRE-Mittel (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) und zur Kofinanzierung 1,5
Millionen Euro Landesmittel bereitgestellt.
Die Speicher sollen zu einer systemdienlichen Lastverlagerung beitragen, daher dürfe die Fahrweise des Speichers keine Netzengpässe auslösen oder verstärken. Als Speicher kommen Batterien, aber auch Wasserstofferzeuger wie Elektrolyseure infrage. „Handelt es sich bei dem Speichermedium um Wasserstoff, wird der Stromspeicher nur dann gefördert, wenn ausschließlich erneuerbarer erzeugter Wasserstoff zur Speicherung verwendet wird“, so die Förderrichtlinie.
Das Vorhaben muss im Land Schleswig-Holstein durchgeführt werden und einen mittel- bis langfristig wirtschaftlich tragfähigen Betrieb „plausibel darstellen“. Die gesamten Investitionskosten sind förderfähig, und müssen mehr als 200.000 Euro, aber höchstens zehn
Millionen Euro betragen. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Ein Eigenanteil des Begünstigten von mindestens 10
Prozent ist vorgeschrieben. Die Zuwendung beträgt 40
Prozent bei mittleren Unternehmen und 50
Prozent bei kleinen Unternehmen.
Die
Förderrichtlinie für die Stromspeicherzuschüsse steht im Internet bereit.
Mittwoch, 4.09.2024, 11:29 Uhr
© 2024 Energie & Management GmbH