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Vor dem Europäischen Gerichtshof wird in Kürze eine Entscheidung zu den Bestrafungen im EU-Emissionshandel erwartet. Dies könnte auch die Sanktionspraxis der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) in Frage stellen.
Nach Auffassung des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) könnten Anlagenbetreiber, die in gutem Glauben gemäß ihren verifizierten Emissionsberichten Emissionsberechtigungen abgegeben haben, nicht unter die Sanktion fallen, wenn sich im Nachhinein der Emissionsbericht als fehlerhaft erweist. Normalerweise müssen Anlagenbetreiber 100 Euro pro nicht abgegebener Emissionsberechtigung an
Freitag, 6.02.2015, 14:26 Uhr
Kai Eckert
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