Der Verfassungs-Gerichtshof des Freistaates Sachsen hat die Normen-Kontrollklage von neun sächsischen Städten gegen Regelungen des Sächsischen Gemeinde-Wirtschaftsrechts und des kommunalen Prüfungswesens abgelehnt.
Das teilte die Landesgruppe Sachsen des VKU Verband Kommunaler Unternehmen mit, die die Klage unterstützt hatte. Positiv wertete die Landesgruppe die Klarstellung des Gerichtes, dass die Wahl der Aktiengesellschaft möglich und auch der Fortbestand bestehender Aktiengesellschaften nicht in Frage gestellt sei. „Die Vorzüge einer Aktiengesellschaft bei der Untern
Mittwoch, 25.05.2005, 08:10 Uhr
Stefan Schroeter
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