Der Sächsische Landtag will mit einem verschärften kommunalen Wirtschaftsrecht ein stärkeres Engagement von Privatunternehmen ermöglichen.
Entsprechende Gesetzes-Änderungen, die mit den Stimmen der CDU-Mehrheit beschlossen wurden, räumen privaten Unternehmen unter anderem ein doppeltes Klagerecht vor Zivil- und Verwaltungsgerichten ein, wenn sie sich gegenüber Stadtwerken benachteiligt sehen. Der Verband Kommunaler Unternehmen, Landesgruppe Sachsen, kritisierte, dass für kommunale
Dienstag, 28.01.2003, 14:39 Uhr
Stefan Schroeter
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