Die Landes-Regulierungsbehörde im sächsischen Wirtschaftsministerium hat die Prüfung der ersten Netznutzungsentgelte begonnen. Ihr wurde die Aufsicht über Strom- und Gasversorger mit weniger als 100 000 Kunden, deren Netze ausschließlich im Freistaat liegen, übertragen.
Entsprechend dem neuen Energiewirtschaftsgesetz hätte das Land die Option gehabt, die Regulierung der Bundesnetzagentur zu überlassen, die ohnehin für länderübergreifende und größere Unternehmen zuständig ist. Laut dem sächsischen Wirtschaftsministerium haben die rund 40 Eigentümer von Stromnetzen im Land ihre Anträge auf Genehmigung der Nutzungsentgelte bei der Landes-Regulierungsbehör
Donnerstag, 15.12.2005, 09:43 Uhr
Stefan Schroeter
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