Die Vorlage für den Beschluss zur Kapitalerhöhung auf der letzten Hauptversammlung der S.A.G. Solarstrom AG, Freiburg, enthielt nach Unternehmensangaben einen Formfehler, der mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Nichtigkeit des Beschlusses geführt hätte.
Aus Vorsichtsgründen habe sich das Solarstromunternehmen daher entschieden, die Kapitalerhöhung nicht durchzuführen. Das gezeichnete Kapital in Höhe von rund 42 Mio. DM werde so schnell wie möglich durch die betreuende Bank an die Zeichner zurück überwiesen. Aufsichtsrat und Vorstand lassen derzeit prüfen, ob gegen die Unternehmensberater Schadensersatzforderungen erhoben werden können. Die Solidi
Donnerstag, 6.09.2001, 17:20 Uhr
Michael Pecka
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