Bild: RWE-Zentrale
Die RWE AG plant eine einmalige Sonderdividende in Höhe von 1 Euro je Aktie, um seine Anteilseigner an der Rückerstattung der Kernbrennstoffsteuer beteiligen zu können.
Vorstand und Aufsichtsrat beraten gegenwärtig über die Auszahlung der Sonderdividende, deren Ausschüttung auf der nächsten Hauptversammlung am 26. April 2018 nach der Feststellung des Jahresabschlusses für 2017 von den Aktionären beschlossen werden soll. Die Sonderdividende soll zusätzlich zu der für 2017 angestrebten Dividende in Höhe von 50
Freitag, 23.06.2017, 15:49 Uhr
Kai Eckert
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