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Energie & Management > Kartellamt - RWE-Stadtwerke-Deal mit Auflagen genehmigt
Kartellamt

RWE-Stadtwerke-Deal mit Auflagen genehmigt

Das Bundeskartellamt hat die Beteiligung der zum RWE-Konzern gehörenden RWE Rhein-Ruhr AG an vier nordrhein-westfälischen Stadtwerken mit Auflagen genehmigt.
Die RWE-Tochter kann somit jeweils 20 % der Anteile an der Wuppertaler Stadtwerke AG, der Stadtwerke Velbert GmbH, 25 % der Anteile an der Stadtwerke Remscheid GmbH sowie 40 % der Anteile an der Energieversorgung Oberhausen AG übernehmen. Im Zuge der Auflagen muss sich RWE jedoch vor Vollzug der Anteilskäufe von ihrer 40-prozentigen Beteiligung an der Stadtwerke Leipzig GmbH trennen. Zudem muss de

Mittwoch, 5.11.2003, 14:30 Uhr
Andreas Kögler
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RWE-Stadtwerke-Deal mit Auflagen genehmigt
Das Bundeskartellamt hat die Beteiligung der zum RWE-Konzern gehörenden RWE Rhein-Ruhr AG an vier nordrhein-westfälischen Stadtwerken mit Auflagen genehmigt.
Die RWE-Tochter kann somit jeweils 20 % der Anteile an der Wuppertaler Stadtwerke AG, der Stadtwerke Velbert GmbH, 25 % der Anteile an der Stadtwerke Remscheid GmbH sowie 40 % der Anteile an der Energieversorgung Oberhausen AG übernehmen. Im Zuge der Auflagen muss sich RWE jedoch vor Vollzug der Anteilskäufe von ihrer 40-prozentigen Beteiligung an der Stadtwerke Leipzig GmbH trennen. Zudem muss de

Mittwoch, 5.11.2003, 14:30 Uhr
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