Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Übertragung des Reststrommengen-Kontingents des stillgelegten Kernkraftwerks Mühlheim-Kärlich auf den Reaktorblock A in Biblis abgelehnt. Die Essener RWE Power AG will Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Der entsprechende Antrag auf Übertragung von 30 Mrd. kWh Strom hatte die RWE Power AG am 25. September gestellt. Der Antrag war aber am 18. Mai 2007 vom Bundesumweltministerium (BMU) abgelehnt worden. Die Essener Betreibergesellschaft hätte auf diese Weise Biblis A voraussichtlich bis zum Jahr 2013 am Netz lassen können. Ohne die Übertragung müsste der Reaktor nach RWE-
Donnerstag, 28.02.2008, 11:23 Uhr
Michael Pecka
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