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Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ist die Kürzung zugeteilter Emissionsrechte in der zweiten Handelsperiode des EU-Emissionshandels rechtens.
Damit ist der Energiekonzern RWE in letzter Instanz mit seiner Klage gegen die so genannte Veräußerungskürzung für Energieanlagen gescheitert, teilte das Umweltbundesamt mit.
Im konkreten Fall ging es um eine von RWE betriebene Energieerzeugungsanlage innerhalb eine Braunkohleaufbereitungsanlage im Kraftwerk Niederaußem, die nicht emissionshandelspflichtig ist. Die Deutsche Emission
Dienstag, 5.03.2013, 12:03 Uhr
Kai Eckert
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