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Energie & Management > Emissionshandel - RWE Power muss DEHSt-Kürzung nicht hinnehmen
Emissionshandel

RWE Power muss DEHSt-Kürzung nicht hinnehmen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat am 29. Dezember entschieden, dass die Essener RWE Power AG eine zu hohe Kürzung von kostenlosen Emissionsberechtigungen nicht hinnehmen muss.
Nach Angaben der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, die RWE Power vor dem BVerfG vertreten hatte, hoben die Karlsruher Richter damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 2007 auf. In diesem Urteil wurde eine von der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) durchgeführte anteilige Kürzung der zugeteilten Emissionszertifikate gebilligt. Zudem wurde der Beh

Mittwoch, 30.12.2009, 14:00 Uhr
Andreas Kögler
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RWE Power muss DEHSt-Kürzung nicht hinnehmen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat am 29. Dezember entschieden, dass die Essener RWE Power AG eine zu hohe Kürzung von kostenlosen Emissionsberechtigungen nicht hinnehmen muss.
Nach Angaben der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, die RWE Power vor dem BVerfG vertreten hatte, hoben die Karlsruher Richter damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 2007 auf. In diesem Urteil wurde eine von der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) durchgeführte anteilige Kürzung der zugeteilten Emissionszertifikate gebilligt. Zudem wurde der Beh

Mittwoch, 30.12.2009, 14:00 Uhr
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