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Energie & Management > Unternehmen - RWE muss für Fusion nachzahlen
Unternehmen

RWE muss für Fusion nachzahlen

Im Streit um den Wert der Fusion der beiden Energieversorger VEW (Dortmund) und RWE (Essen) vor acht Jahren ist am 22. Dezember eine Entscheidung vor dem Dortmunder Landgericht gefallen.
Vor dem Gericht einigten sich Vertreter des RWE-Konzerns mit Vertretern der ehemaligen VEW-Aktionäre auf eine Ausgleichszahlung von 14 Euro je Aktie. Die früheren VEW-Aktionäre hatten RWE verklagt, weil sie ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Fusion als unterbewertet betrachtet hatten. Ein unabhängiger Gutachter hatte dies vor Gericht bestätigt und eine Ausgleichszahlung von mehr als 25 Euro pro Akt

Dienstag, 23.12.2008, 14:18 Uhr
Andreas Kögler
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RWE muss für Fusion nachzahlen
Im Streit um den Wert der Fusion der beiden Energieversorger VEW (Dortmund) und RWE (Essen) vor acht Jahren ist am 22. Dezember eine Entscheidung vor dem Dortmunder Landgericht gefallen.
Vor dem Gericht einigten sich Vertreter des RWE-Konzerns mit Vertretern der ehemaligen VEW-Aktionäre auf eine Ausgleichszahlung von 14 Euro je Aktie. Die früheren VEW-Aktionäre hatten RWE verklagt, weil sie ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Fusion als unterbewertet betrachtet hatten. Ein unabhängiger Gutachter hatte dies vor Gericht bestätigt und eine Ausgleichszahlung von mehr als 25 Euro pro Akt

Dienstag, 23.12.2008, 14:18 Uhr
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