Nach Ansicht der RWE Power AG hat ihr die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) rechtswidrig Emissionsberechtigungen entzogen.
Die DEHSt hatte in der von 2005 bis 2007 laufenden ersten Handelsperiode mehr Emissionsberechtigungen ausgegeben als im nationalen Zuteilungsplan festgeschrieben. Deshalb forderte die Behörde Zertifikate von den Anlagenbetreibern anteilig zurück.Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Kürzung durch die DEHSt im Oktober für verfassungsk
Mittwoch, 19.12.2007, 12:11 Uhr
Heidrun Rothweiler
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