Die Essener RWE Power AG hat am 1. April beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel Klage gegen die Anordnung der hessischen Aufsichtsbehörde zur einstweiligen Einstellung des Betriebs des Kernkraftwerks Biblis A eingereicht.
Am 18. März hatte die hessische Aufsichtsbehörde das Abfahren des Reaktorblocks angeordnet, nachdem die Bundesregierung durch ein Moratorium für den Zeitraum von drei Monaten die Abschaltung der sieben ältesten deutschen Meiler angekündigt hatte. Die Bundesregierung berief sich dabei auf den §19 Absatz 3 des Atomgesetzes, nach dem die Stilllegung von Anlagen angeordnet werden kann, wenn Gefahren f
Freitag, 1.04.2011, 10:42 Uhr
Andreas Kögler
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