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Der Energiekonzern RWE ist vor dem Oberlandesgericht Hamm mit einer Gegenvorstellung gescheitert. Nun geht das als Klimaklage bezeichnete Verfahren in die Beweisaufnahme.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat im Verfahren des peruanischen Bergbauern Saul Luciano Lliuya gegen den Kraftwerksbetreiber RWE einen Eilantrag, eine sogenannte Gegenvorstellung des Unternehmens gegen den Beweisbeschluss, zurückgewiesen. Das OLG Hamm stellte dabei klar, dass auch große Emittenten für die Folgen des Klimawandels zur Verantwortung gezogen werden können. Damit kann das Verfahren
Donnerstag, 15.02.2018, 13:49 Uhr
Kai Eckert
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