Der Essener RWE-Konzern hat am 23. März beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Untersagung der Übernahme der Saar Ferngas AG durch das Bundeskartellamt eingereicht.
Das Kartellamt hatte die Ãœbernahme am 15. März untersagt, nun habe RWE nach eigenen Angaben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Entscheidung der Behörde gerichtlich überprüfen zu lassen.Das Kartellamt hatte seine Entscheidung Mitte März mit dem Hinweis begründet, dass es bei der Ãœbernahme sowohl im Strom- als auch im Gasbereich „zu erheblichen Marktverschließungseffektengekomme
Freitag, 23.03.2007, 13:36 Uhr
Andreas Kögler
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