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Energie & Management > Windkraft Offshore - RWE erhält Zuschlag für Offshore-Windpark - und verliert ihn
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Windkraft Offshore

RWE erhält Zuschlag für Offshore-Windpark - und verliert ihn

Die Bundesnetzagentur hat die einzige Fläche in der diesjährigen Offshore-Windenergieausschreibung RWE zugeschlagen. Ein anderer Konzern will aber RWE den Zuschlag wegnehmen.
Die „RWE Renewables Offshore HoldCo Four GmbH“ hat den Zuschlag bei der deutschen Offshore-Wind-Ausschreibung 2022 erhalten. Gegenstand der Ausschreibung war die in der deutschen Nordsee gelegene Fläche mit der Bezeichnung N-7.2 mit einem Ausschreibungsvolumen von insgesamt 980 MW. Der Zuschlagswert ist Null Cent/kWh, wie aus einer Mitteilung der Bundesnetzagentur hervorgeht.

„Das Null-Cent-Gebot bestätigt weiterhin die Attraktivität von Investitionen in Offshore-Windenergie in Deutschland. Es zeigt, dass Unternehmen davon ausgehen, Windstrom gewinnbringend vermarkten zu können“, sagte dazu Klaus Müller, Präsident der Behörde.

Rechtlicher und spieltheoretischer Grund für die Überraschung

Für die Fläche N-7.2 besteht allerdings ein Eintrittsrecht zweier Projektgesellschaften, die dort ursprünglich einmal einen Offshore-Windpark geplant hatten. Sie haben das Recht, in den Zuschlag einzutreten. Inhaber des Eintrittsrechts sind die Projektgesellschaften „Vattenfall Atlantis 1“ und „Global Tech 2 Offshore Wind“, beide im schwedischen Vattenfall-Konzern. Das Projekt auf der Fläche N-7.2 wird daher "Global Tech 2" genannt. Ein Vattenfall-Sprecher bestätigte dieser Redaktion auf Anfrage, dass die Schweden ihr Eintrittsrecht ausüben wollen. Damit hat RWE den Zuschlag nur noch für kurze Zeit in der Hand.

Dass jetzt zunächst RWE zum Zuge kam, überrascht aus dem Grund, dass Vattenfall schon im März erklärt hatte, ebenfalls an der Vergabe teilzunehmen, und "gegebenenfalls" zu "beabsichtigen", seine Eintrittsrechte auszuüben. Das klang zwar auf den ersten Blick vage, war aber womöglich nur der Vorsicht einer Aktiengesellschaft bei zukunftsgerichteten Aussagen geschuldet, die das ebenfalls kapitalmarktnahe RWE mit Sicherheit gut deuten kann. Zudem hatten die Schweden erste vorbereitende Arbeiten für "Global Tech 2" bereits EU-weit ausgeschrieben.

Damit muss RWE klar gewesen sein, dass Vattenfall ihm einen eventuellen Zuschlag abnehmen würde. Vom spieltheoretischen Ansatz her konnte Vattenfall also ein Gebot zum Höchstpreis abgeben in der Hoffnung, dass wegen der Eintrittsrechte niemand mitbietet. Denn Mitbieter mussten für eine geringe Zuschlagswahrscheinlichkeit einen immensen Kalkulationsaufwand betreiben.

RWE stieg dennoch in den Ring, und wenn der Schritt nur dazu dienen sollte, Vattenfall zu einer subventionsfreien Entwicklung von "Global Tech 2" zu zwingen. Denn die Schweden müssen bei Wahrnehmung ihres Eintrittsrechts den Null-Cent-Preis von RWE ebenfalls übernehmen.

Als Höchstgebot wären 6,4 Ct/kWh Marktprämie gesetzlich möglich gewesen. Die Marktwerte für deutschen Offshore-Windstrom liegen derzeit bei mehr als dem Vierfachen davon: Im Juli waren es 28,7 Ct/kWh. Die Marktprämien-Subvention fiele damit weg. Aber sie wäre in Verhandlungen zur Projektfinanzierung von "Global Tech 2" eine gute Sicherheit, und das für 25 Jahre. Und wer weiß schon, wie hoch das Erlösniveau im Stromgroßhandel 2027 und später sein wird, wenn "Global Tech 2" in Betrieb gehen soll?

Anspruch auf Netzanschluss inklusive

Mit dem Zuschlag einher geht der Anspruch auf einen – vom Stromverbraucher über die Netzentgelte finanzierten – Netzanschluss und die Möglichkeit, den Offshore-Windpark über 25 Jahre zu betreiben. Dazu erhält der Inhaber des Zuschlags das Recht, beim zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Planfeststellung für die Bebauung der Fläche mit einem Offshore-Windpark zu beantragen.

Bis Februar hatte das BSH die Fläche im Auftrag der Bundesnetzagentur umfassend voruntersucht und die Eignung für die Errichtung eines Offshore-Windparks in der ausgeschriebenen Leistung festgestellt. Das BSH hat unter anderem die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse für die Fläche (wir berichteten). Die Kosten der Voruntersuchungen werden auf den bezuschlagten Bieter umgelegt.

Weitere Informationen zur Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen sind veröffentlicht auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Donnerstag, 8.09.2022, 08:45 Uhr
Günter Drewnitzky und Georg Eble
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Windkraft Offshore
RWE erhält Zuschlag für Offshore-Windpark - und verliert ihn
Die Bundesnetzagentur hat die einzige Fläche in der diesjährigen Offshore-Windenergieausschreibung RWE zugeschlagen. Ein anderer Konzern will aber RWE den Zuschlag wegnehmen.
Die „RWE Renewables Offshore HoldCo Four GmbH“ hat den Zuschlag bei der deutschen Offshore-Wind-Ausschreibung 2022 erhalten. Gegenstand der Ausschreibung war die in der deutschen Nordsee gelegene Fläche mit der Bezeichnung N-7.2 mit einem Ausschreibungsvolumen von insgesamt 980 MW. Der Zuschlagswert ist Null Cent/kWh, wie aus einer Mitteilung der Bundesnetzagentur hervorgeht.

„Das Null-Cent-Gebot bestätigt weiterhin die Attraktivität von Investitionen in Offshore-Windenergie in Deutschland. Es zeigt, dass Unternehmen davon ausgehen, Windstrom gewinnbringend vermarkten zu können“, sagte dazu Klaus Müller, Präsident der Behörde.

Rechtlicher und spieltheoretischer Grund für die Überraschung

Für die Fläche N-7.2 besteht allerdings ein Eintrittsrecht zweier Projektgesellschaften, die dort ursprünglich einmal einen Offshore-Windpark geplant hatten. Sie haben das Recht, in den Zuschlag einzutreten. Inhaber des Eintrittsrechts sind die Projektgesellschaften „Vattenfall Atlantis 1“ und „Global Tech 2 Offshore Wind“, beide im schwedischen Vattenfall-Konzern. Das Projekt auf der Fläche N-7.2 wird daher "Global Tech 2" genannt. Ein Vattenfall-Sprecher bestätigte dieser Redaktion auf Anfrage, dass die Schweden ihr Eintrittsrecht ausüben wollen. Damit hat RWE den Zuschlag nur noch für kurze Zeit in der Hand.

Dass jetzt zunächst RWE zum Zuge kam, überrascht aus dem Grund, dass Vattenfall schon im März erklärt hatte, ebenfalls an der Vergabe teilzunehmen, und "gegebenenfalls" zu "beabsichtigen", seine Eintrittsrechte auszuüben. Das klang zwar auf den ersten Blick vage, war aber womöglich nur der Vorsicht einer Aktiengesellschaft bei zukunftsgerichteten Aussagen geschuldet, die das ebenfalls kapitalmarktnahe RWE mit Sicherheit gut deuten kann. Zudem hatten die Schweden erste vorbereitende Arbeiten für "Global Tech 2" bereits EU-weit ausgeschrieben.

Damit muss RWE klar gewesen sein, dass Vattenfall ihm einen eventuellen Zuschlag abnehmen würde. Vom spieltheoretischen Ansatz her konnte Vattenfall also ein Gebot zum Höchstpreis abgeben in der Hoffnung, dass wegen der Eintrittsrechte niemand mitbietet. Denn Mitbieter mussten für eine geringe Zuschlagswahrscheinlichkeit einen immensen Kalkulationsaufwand betreiben.

RWE stieg dennoch in den Ring, und wenn der Schritt nur dazu dienen sollte, Vattenfall zu einer subventionsfreien Entwicklung von "Global Tech 2" zu zwingen. Denn die Schweden müssen bei Wahrnehmung ihres Eintrittsrechts den Null-Cent-Preis von RWE ebenfalls übernehmen.

Als Höchstgebot wären 6,4 Ct/kWh Marktprämie gesetzlich möglich gewesen. Die Marktwerte für deutschen Offshore-Windstrom liegen derzeit bei mehr als dem Vierfachen davon: Im Juli waren es 28,7 Ct/kWh. Die Marktprämien-Subvention fiele damit weg. Aber sie wäre in Verhandlungen zur Projektfinanzierung von "Global Tech 2" eine gute Sicherheit, und das für 25 Jahre. Und wer weiß schon, wie hoch das Erlösniveau im Stromgroßhandel 2027 und später sein wird, wenn "Global Tech 2" in Betrieb gehen soll?

Anspruch auf Netzanschluss inklusive

Mit dem Zuschlag einher geht der Anspruch auf einen – vom Stromverbraucher über die Netzentgelte finanzierten – Netzanschluss und die Möglichkeit, den Offshore-Windpark über 25 Jahre zu betreiben. Dazu erhält der Inhaber des Zuschlags das Recht, beim zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Planfeststellung für die Bebauung der Fläche mit einem Offshore-Windpark zu beantragen.

Bis Februar hatte das BSH die Fläche im Auftrag der Bundesnetzagentur umfassend voruntersucht und die Eignung für die Errichtung eines Offshore-Windparks in der ausgeschriebenen Leistung festgestellt. Das BSH hat unter anderem die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse für die Fläche (wir berichteten). Die Kosten der Voruntersuchungen werden auf den bezuschlagten Bieter umgelegt.

Weitere Informationen zur Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen sind veröffentlicht auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Donnerstag, 8.09.2022, 08:45 Uhr
Günter Drewnitzky und Georg Eble

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