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Recht

"RWE-Eon-Fusion für nichtig erklären lassen"

Die Mainova hat mit zehn weiteren Klägern eine zweite Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gericht (EuG) gegen die Fusion von Eon und RWE eingelegt.
Die Spatzen pfeifen es bereits seit Tagen von den Mediendächern. Mehrere Energieversorger haben in Brüssel unter Federführung der Frankfurter Mainova eine zweite Klage gegen den Deal zwischen Eon und RWE eingelegt. Seit dem 1. Februar, 8 Uhr, darf man es auch offiziell sagen und schreiben. Rausgeschickt wurde die Meldung von der Mainova bereits am Nachmittag des 29. Januar, aber mit einer Sperrfrist bis zum 1. Februar – warum auch immer.

Der Grund für die erneute Klage: Die Mainova will mit weiteren zehn Kläger „den faktischen Wegfall des Wettbewerbes zwischen den beiden größten deutschen Energieversorgern RWE und Eon nicht hinnehmen“, heißt es in einem Pressestatement. Die Aufteilung des Energiemarktes zwischen zwei Unternehmen sei schädlich für den Wettbewerb und damit schädlich für die Verbraucher.

Die erste Klage wurde im Mai vergangenen Jahres eingereicht. Die Kläger störten sich damals an der Entscheidung der Kommission, „die Fusion ohne nennenswerte Auflagen freigegeben zu haben“. Vor allem die Übernahme der Eon-Erzeugungsleistung in das RWE-Kraftwerksportfolio kritisierten sie damals. Die neue Klage greift hingegen vor allem die Übernahme des Vertriebs und des Netzes auch von RWE durch den Eon-Konzern auf.

"Anorganisch gewachsenes Oligopol"

„Mit dem RWE-Eon Deal entsteht ein anorganisch gewachsenes Oligopol aus nationalen Champions mit marktdominanter Stellung“, sagte der Mainova-Vorstandsvorsitzender Constantin Alsheimer. Allein für Eon seien damit immense Vorteile aufgrund der dann hohen Kundenzahl, des enormen Netzbesitzes und der starken Einkaufsmacht verbunden. „Zudem wird durch die gleichzeitige Beteiligung von RWE an Eon darüber hinaus eine gewaltige, gemeinsame Erzeugungs- und Vertriebseinheit geschaffen.“

RWE und Eon haben ihren Deal vor knapp zwei Jahren im März 2018 bekannt gegeben. Kern war die Zerschlagung der RWE-Tochter Innogy, deren Vertriebs- und Netzgeschäft von Eon übernommen wurde. RWE bekam im Gegenzug das Erzeugungsgeschäft mit erneuerbaren Energien von Eon und zudem Anteile an dem Versorger. Bereits im Juli 2019 hatten verschiedene Unternehmen angekündigt, eine mögliche Zustimmung der EU-Kommission gerichtlich prüfen zu lassen. Im September 2019 kam dann trotzdem das finale Go aus Brüssel.

Das jeweilige Ziel der insgesamt 22 Nichtigkeitsklagen sei es, die Freigaben der RWE-Eon-Fusion für nichtig erklären zu lassen, so die Mainova weiter. Unterstützung in der Sache erhalten die klagenden Unternehmen dabei vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Mit hineingezogen in den Streit wurde auch bereits die Bundesregierung, der von den Klägern vorgeworfen wurde, sich als „Streithelfer“ von RWE und Eon am laufenden Verfahren vor dem europäischen Gericht zu beteiligen.

Folgende Unternehmen haben die beiden Klagen eingereicht: Eins Energie (Chemnitz), Enercity (Hannover), GGEW (Bensheim), EVH (Halle), Teag (Erfurt) sowie der Energieverbund Dresden, die Leipziger Stadtwerke, die Mainova und die Stadtwerke Frankfurt, die Stadtwerke Hameln sowie die Naturstrom AG.

Montag, 1.02.2021, 14:14 Uhr
Stefan Sagmeister
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"RWE-Eon-Fusion für nichtig erklären lassen"
Die Mainova hat mit zehn weiteren Klägern eine zweite Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gericht (EuG) gegen die Fusion von Eon und RWE eingelegt.
Die Spatzen pfeifen es bereits seit Tagen von den Mediendächern. Mehrere Energieversorger haben in Brüssel unter Federführung der Frankfurter Mainova eine zweite Klage gegen den Deal zwischen Eon und RWE eingelegt. Seit dem 1. Februar, 8 Uhr, darf man es auch offiziell sagen und schreiben. Rausgeschickt wurde die Meldung von der Mainova bereits am Nachmittag des 29. Januar, aber mit einer Sperrfrist bis zum 1. Februar – warum auch immer.

Der Grund für die erneute Klage: Die Mainova will mit weiteren zehn Kläger „den faktischen Wegfall des Wettbewerbes zwischen den beiden größten deutschen Energieversorgern RWE und Eon nicht hinnehmen“, heißt es in einem Pressestatement. Die Aufteilung des Energiemarktes zwischen zwei Unternehmen sei schädlich für den Wettbewerb und damit schädlich für die Verbraucher.

Die erste Klage wurde im Mai vergangenen Jahres eingereicht. Die Kläger störten sich damals an der Entscheidung der Kommission, „die Fusion ohne nennenswerte Auflagen freigegeben zu haben“. Vor allem die Übernahme der Eon-Erzeugungsleistung in das RWE-Kraftwerksportfolio kritisierten sie damals. Die neue Klage greift hingegen vor allem die Übernahme des Vertriebs und des Netzes auch von RWE durch den Eon-Konzern auf.

"Anorganisch gewachsenes Oligopol"

„Mit dem RWE-Eon Deal entsteht ein anorganisch gewachsenes Oligopol aus nationalen Champions mit marktdominanter Stellung“, sagte der Mainova-Vorstandsvorsitzender Constantin Alsheimer. Allein für Eon seien damit immense Vorteile aufgrund der dann hohen Kundenzahl, des enormen Netzbesitzes und der starken Einkaufsmacht verbunden. „Zudem wird durch die gleichzeitige Beteiligung von RWE an Eon darüber hinaus eine gewaltige, gemeinsame Erzeugungs- und Vertriebseinheit geschaffen.“

RWE und Eon haben ihren Deal vor knapp zwei Jahren im März 2018 bekannt gegeben. Kern war die Zerschlagung der RWE-Tochter Innogy, deren Vertriebs- und Netzgeschäft von Eon übernommen wurde. RWE bekam im Gegenzug das Erzeugungsgeschäft mit erneuerbaren Energien von Eon und zudem Anteile an dem Versorger. Bereits im Juli 2019 hatten verschiedene Unternehmen angekündigt, eine mögliche Zustimmung der EU-Kommission gerichtlich prüfen zu lassen. Im September 2019 kam dann trotzdem das finale Go aus Brüssel.

Das jeweilige Ziel der insgesamt 22 Nichtigkeitsklagen sei es, die Freigaben der RWE-Eon-Fusion für nichtig erklären zu lassen, so die Mainova weiter. Unterstützung in der Sache erhalten die klagenden Unternehmen dabei vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Mit hineingezogen in den Streit wurde auch bereits die Bundesregierung, der von den Klägern vorgeworfen wurde, sich als „Streithelfer“ von RWE und Eon am laufenden Verfahren vor dem europäischen Gericht zu beteiligen.

Folgende Unternehmen haben die beiden Klagen eingereicht: Eins Energie (Chemnitz), Enercity (Hannover), GGEW (Bensheim), EVH (Halle), Teag (Erfurt) sowie der Energieverbund Dresden, die Leipziger Stadtwerke, die Mainova und die Stadtwerke Frankfurt, die Stadtwerke Hameln sowie die Naturstrom AG.

Montag, 1.02.2021, 14:14 Uhr
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