Das Bundeskartellamt hat am 15. März der RWE Energy AG den Kauf der Mehrheit an der Saar Ferngas AG untersagt. Der Zusammenschluss verstärke marktbeherrschende Stellungen beim Strom- und Erdgasabsatz, teilte die Behörde am Donnerstag in Bonn mit.
RWE bedauerte die Entscheidung und bezeichnete sie als „nicht nachvollziehbar“ und „unverständlich“. RWE habe gegenüber dem Bundeskartellamt durch Kompensationsangebote zuletzt „ein weit über das übliche Maß hinaus gehendes Entgegenkommen signalisiert“, teilte der Konzern mit. Diese Zusagen hätten nicht ausgereicht, entgegnet das Kartellamt. „Deutschland d
Freitag, 16.03.2007, 10:42 Uhr
Peter Focht
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