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Energie & Management > Kernkraft - RWE darf gegen Biblis-Stopp klagen
Kernkraft

RWE darf gegen Biblis-Stopp klagen

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat am 4. Juli die Klage des RWE-Konzerns gegen das Land Hessen wegen der vorübergehenden Stilllegung der Kernkraftwerke Biblis A und B zugelassen.
Das hessische Umwelt- und Energieministerium in Wiesbaden hatte im März 2011 nach der Katastrophe in Fukushima angeordnet, den Betrieb der beiden Reaktorblöcke Biblis A (1 167 MW) und B (1 240 MW) für drei Monate einzustellen. Als Grund waren Sicherheitsüberprüfungen angeführt worden. RWE will nun vom VGH klären lassen, ob die Anordnung des Landes Hessen rechtmäßig war. Der Konzern

Donnerstag, 5.07.2012, 10:56 Uhr
Michael Pecka
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RWE darf gegen Biblis-Stopp klagen
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat am 4. Juli die Klage des RWE-Konzerns gegen das Land Hessen wegen der vorübergehenden Stilllegung der Kernkraftwerke Biblis A und B zugelassen.
Das hessische Umwelt- und Energieministerium in Wiesbaden hatte im März 2011 nach der Katastrophe in Fukushima angeordnet, den Betrieb der beiden Reaktorblöcke Biblis A (1 167 MW) und B (1 240 MW) für drei Monate einzustellen. Als Grund waren Sicherheitsüberprüfungen angeführt worden. RWE will nun vom VGH klären lassen, ob die Anordnung des Landes Hessen rechtmäßig war. Der Konzern

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