Die RWE Power AG sieht - im Gegensatz zum Bundesumweltministerium - auf Basis des Atomgesetzes keine Gründe, die gegen die Strommengen-Übertragung vom Atommeiler Mühlheim-Kärlich auf das Kernkraftwerks Biblis A sprechen.
„Nach dem Atomgesetz besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Strommengenübertragung aus dem Mülheim-Kärlich-Kontingent, auch auf das Kraftwerk Biblis A“, erklärte RWE mit Blick auf die Ankündigung des BMU, die beantragte Strommengen-Übertragung abzulehnen. In ihrer Einschätzung, sieht sich RWE durch eigene Gutachten von Rechtswissenschaftlern bestätigt. Ziel sei, die Laufzeit von Bi
Freitag, 9.03.2007, 13:31 Uhr
Michael Pecka
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