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Russland will das Urteil des Ständigen Schiedsgerichtshofs in Den Haag, das dem Land eine Schadenersatzzahlung über 50 Mrd. US-Dollar an ehemalige Aktionäre des zerschlagenen Yukos-Konzerns auferlegen will, anfechten.
Der Ständige Schiedsgerichthof sei rechtlich nicht zuständig, erklärte das russische Finanzministerium am 28. Juli nach dem Urteil zu den Schadensersatzforderungen einstiger Yukos-Aktionäre, die auf dem Standpunkt stehen, dass die Zerschlagung des Unternehmens unrechtmäßig war. Russland habe nämlich den Vertrag zur Energiecharta, auf dessen
Dienstag, 29.07.2014, 16:39 Uhr
Josephine Bollinger-Kanne
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