Die Ruhrgas AG, Essen, muss für ihre Anteile an der VNG - Verbundnetz Gas AG keinen zusätzlichen Kaufpreis an die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) zahlen.
Dies habe das Landgericht Essen entschieden, berichtet das Nachrichtenmagazin Focus. Bei der Privatisierung der VNG wurde 1990 eine Nachbewertung der VNG fünf Jahre nach dem Anteilsverkauf festgeschrieben. Die daraus resultierende Nachforderung des Treuhand-Nachfolgers BvS von 255 Mio. Euro lehnte Ruhrgas ab und wurde darin jetzt vom Landgericht bestätigt. Ruhrgas hält derzeit 36,84 % der VNG-A
Montag, 17.06.2002, 17:35 Uhr
Stefan Schroeter
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