Das Oberlandesgericht Düsseldorf hält auch die zweite „geheilte“ Ministererlaubnis für die Übernahme der Ruhrgas AG durch die Eon AG für nicht stichhaltig.
Der Kartellsenat des Gerichts hat deshalb am 16. Dezember 2002 – in einem seit Wochen mit Spannung erwarteten Beschluss – die Anträge des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, der EON AG, der Deutschen BP AG und der Gelsenberg AG, seine im Juli verfügte einstweilige Anordnung gegen die Übernahme aufzuheben, zurückgewiesen. Der Auffassung der Antragsteller, „ernstliche Zwe
Montag, 23.12.2002, 11:27 Uhr
Peter Focht
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