Das Bundeskartellamt hat das Missbrauchsverfahren gegen die Essener Ruhrgas AG wegen der Gewährung von Sonderrabatten eingestellt.
Das Verfahren sei bereits im vergangenen Jahr eingeleitet worden, nachdem Ruhrgas auf Teilmengen des verkauften Gases Rabatte gegeben hatte, so die Behörde. Mit den Sonderrabatten habe das Unternehmen nach Ansicht des Bundeskartellamtes faktisch versucht, eine Verpflichtung zur Gesamtbedarfs-Deckung fortzuführen. Durch diese Praxis seien Wettbewerber behindert und Kunden diskriminiert worden.
Mittwoch, 21.05.2003, 17:30 Uhr
Andreas Kögler
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